Zwangsgeld Finanzamt?
Mich würde interessieren ob Zwangsgeld durch das Finanzamt immer selbst eingezogen wird ( erteilte Einzugsermächtigung ) oder man es selbst überweisen muss.
3 Antworten
Zwangsgel muss man gar nicht bezahlen. Man sollte as machen, was mit dem Zwangsgeld erzwungen weren soll.
Wenn das getan ist, darf das Zwangsgeld nicht mehr kassiert werden.
Sorry hab noch eine kleine Nachfrage. Ist das auch so, wenn man dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung gegeben hat ?
Dann kommt es drauf an, was man angekreuzt hat, wofür die Abbuchungserlaubnis gelten soll. Wenn man auch Nebenleistungen angekreuzt hat, dürften die abbuchen.
Ich habe noch eine Nachfrage. Es ging bei mir um eine angeblich nicht eingegangene Steuererklärung. Das Finanzamt hat mir eine Zwangsgeldandrohung geschickt. Ich habe heute telefoniert und die Dame vom Finanzamt hat mir gesagt das alles da ist und sie das aus dem PC rausnimmt. Meine Frage ist, hat sich mit dem " Rausnehmen aus dem PC" das Zwangsgeldverfahren erledigt oder muss ich da noch was tun?
Danke für die Antwort. Was mir noch einfällt reicht das Telefongespräch aus oder hätte ich noch formell Einspruch gegen die Zwangsgeldandrohung einlegen sollen.
Das heißt ich schreibe denen eine E Mail, dass ich mit dem Sachbearbeiter xy am 16.11.2020 ein Gespräch geführt habe. Oder meinst Du das ich denen eine E-Mail schreibe mit der Bitte dass die mir das Gespräch bestätigen?
Das heißt ich schreibe denen eine E Mail, dass ich mit dem Sachbearbeiter xy am 16.11.2020 ein Gespräch geführt habe
So ist es.
Ich habe mich jetzt entschieden, erstmal keine E-Mail zu schreiben. Ich habe mir aber den Namen des Gesprächspartners und die Nebenstellennummer , sowie das Datum aufgeschrieben. Über meinen Einzelverbindungsnachweis im Telefon habe ich auch noch einen Nachweis. Ich denke das müsste auch reichen
Bekommt man eigentlich Zwangsgeld wieder zurück, wenn das Finanzamt unberechtigter Weise abbucht. Das heißt wenn der Fehler beim Finanzamt liegt.
Nein, as ist as teuflische. es ist eine Zahlung, die nicht zurück kommt, selbst wenn man alles erledigt hat.
Es wäre interessant, wenn es den Fall gibt dass abgebucht wird, nachdem nachweislich alles vorgelegt war.
Ja z.b. bei mir. Wie wäre das dann. Bei mir liegt ja alles vor. Wäre ja dann ein Fehler von denen. Würde ich das Geld wieder zurück bekommen? Gibt's da Erfahrungen?
Die Einzugsermächtigung gilt nur für Steuern; das Zwangsgeld ist jedoch ein Zwangsmittel und keine Steuer.
Die Einzugsermächtigung gilt daher nicht.
Meines Wissens werden Zwangsgelder nicht eingezogen. Auf den Vordrucken für das Sepa-Mandat ist das auch so vermerkt, allerdings explizit nur in dem Abschnitt, in dem man einzelne Steuerarten ankreuzen kann.
Der Bescheid über das Zwangsgeld enthält auch eine Zahlungsaufforderung. Sollte das Zwangsgeld - entgegen meiner Annahme! - abgebucht werden, dann wäre es auch dort vermerkt.
Ja dass weis ich, ich hätte nur gewußt ob die das einziehen oder man es überweisen muss?