Zwangsgeld Finanzamt?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zwangsgel muss man gar nicht bezahlen. Man sollte as machen, was mit dem Zwangsgeld erzwungen weren soll.

Wenn das getan ist, darf das Zwangsgeld nicht mehr kassiert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

safran940 
Beitragsersteller
 15.11.2020, 19:48

Ja dass weis ich, ich hätte nur gewußt ob die das einziehen oder man es überweisen muss?

safran940 
Beitragsersteller
 15.11.2020, 21:03
@wfwbinder

Sorry hab noch eine kleine Nachfrage. Ist das auch so, wenn man dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung gegeben hat ?

wfwbinder  15.11.2020, 21:57
@safran940

Dann kommt es drauf an, was man angekreuzt hat, wofür die Abbuchungserlaubnis gelten soll. Wenn man auch Nebenleistungen angekreuzt hat, dürften die abbuchen.

safran940 
Beitragsersteller
 16.11.2020, 21:23
@wfwbinder

Ich habe noch eine Nachfrage. Es ging bei mir um eine angeblich nicht eingegangene Steuererklärung. Das Finanzamt hat mir eine Zwangsgeldandrohung geschickt. Ich habe heute telefoniert und die Dame vom Finanzamt hat mir gesagt das alles da ist und sie das aus dem PC rausnimmt. Meine Frage ist, hat sich mit dem " Rausnehmen aus dem PC" das Zwangsgeldverfahren erledigt oder muss ich da noch was tun?

safran940 
Beitragsersteller
 16.11.2020, 21:48
@wfwbinder

Danke für die Antwort. Was mir noch einfällt reicht das Telefongespräch aus oder hätte ich noch formell Einspruch gegen die Zwangsgeldandrohung einlegen sollen.

safran940 
Beitragsersteller
 16.11.2020, 22:57
@wfwbinder

Das heißt ich schreibe denen eine E Mail, dass ich mit dem Sachbearbeiter xy am 16.11.2020 ein Gespräch geführt habe. Oder meinst Du das ich denen eine E-Mail schreibe mit der Bitte dass die mir das Gespräch bestätigen?

wfwbinder  17.11.2020, 06:34
@safran940
Das heißt ich schreibe denen eine E Mail, dass ich mit dem Sachbearbeiter xy am 16.11.2020 ein Gespräch geführt habe

So ist es.

safran940 
Beitragsersteller
 17.11.2020, 11:18
@wfwbinder

Ich habe mich jetzt entschieden, erstmal keine E-Mail zu schreiben. Ich habe mir aber den Namen des Gesprächspartners und die Nebenstellennummer , sowie das Datum aufgeschrieben. Über meinen Einzelverbindungsnachweis im Telefon habe ich auch noch einen Nachweis. Ich denke das müsste auch reichen

safran940 
Beitragsersteller
 17.11.2020, 18:30
@safran940

Bekommt man eigentlich Zwangsgeld wieder zurück, wenn das Finanzamt unberechtigter Weise abbucht. Das heißt wenn der Fehler beim Finanzamt liegt.

wfwbinder  17.11.2020, 19:53
@safran940

Nein, as ist as teuflische. es ist eine Zahlung, die nicht zurück kommt, selbst wenn man alles erledigt hat.

Es wäre interessant, wenn es den Fall gibt dass abgebucht wird, nachdem nachweislich alles vorgelegt war.

safran940 
Beitragsersteller
 17.11.2020, 20:44
@wfwbinder

Ja z.b. bei mir. Wie wäre das dann. Bei mir liegt ja alles vor. Wäre ja dann ein Fehler von denen. Würde ich das Geld wieder zurück bekommen? Gibt's da Erfahrungen?

Die Einzugsermächtigung gilt nur für Steuern; das Zwangsgeld ist jedoch ein Zwangsmittel und keine Steuer.

Die Einzugsermächtigung gilt daher nicht.

Meines Wissens werden Zwangsgelder nicht eingezogen. Auf den Vordrucken für das Sepa-Mandat ist das auch so vermerkt, allerdings explizit nur in dem Abschnitt, in dem man einzelne Steuerarten ankreuzen kann.

Der Bescheid über das Zwangsgeld enthält auch eine Zahlungsaufforderung. Sollte das Zwangsgeld - entgegen meiner Annahme! - abgebucht werden, dann wäre es auch dort vermerkt.