Seniorenfalle Bausparvertag?
Bausparvertag an 80 Jährige von der Sparkasse über 15 Jahre
Durch Zufall habe ich bei meinen Großeltern, er 86 und sie 83, einen Bausparvertag über 80000€ mit einer Laufzeit von 15 Jahren von der Sparkasse entdeckt. Diesen haben sie vor 2 Jahren abgeschlossen. Somit ist eine Abschlussgebühr von 800€ angefallen. Als sie den Vertrag unterzeichnet haben, sind beide davon ausgegangen, dass es sich hierbei um eine Spareinlage von 1 Jahr handelt. Mein Großvater ist Analphabet und die Großmutter leicht dement. Da es hierbei sich um ihre Hausbank handelte, haben sie unterschrieben in den Glauben und Vertrauen das alles "Gut" ist. Ich finde es allerdings eine Frechheit älteren Menschen solche Verträge unterzujubeln. Sagt doch alles über das Wesen des Bankberaters und der Politik der Sparkasse aus! Besteht eine Möglichkeit, dass man aus diesem Vertag ohne Bezahlung der Abschlussgebühr herauskommt?
4 Antworten
Du beschreibst die heutige Entscheidungssituation leider unvollständig. Warum sollten die Großeltern aus diesem Vertrag herauskommen?
Die Abschlussgebühr wird sicherlich nicht erstattet. Da müßten schon damals der Bank die persönlichen Probleme der Großeltern bekannt gewesen sein. Im Nachhinein wirst Du da wenig machen können, zumal Du dort nicht Kunde bist.
Aber nun noch zu den fehlenden Details: Welcher Guthabenzinssatz, welche monatliche Einzahlung und welche Einmaleinzahlung werden bzw. wurden geleistet? Haben die Großeltern genug auf der "hohen Kante" als Tagesgeld oder so? Brauchen sie oder brauchst Du das Geld?
Ein Bausparvertrag läuft selten über 15 Jahre; woher stammt diese Laufzeit?
Hallo,
ich kann dich verstehen, keine Frage.
Leider hat der Bundesgerichtshof im Dez. 2010 bereits einmal in einem ähnlichen Fall zugunsten der Bausparkasse entschieden (Az. XI ZR 3/10)
......hilft dir bzw. den Großeltern nicht wirklich aber immerhin gab es schon ein(nicht friedenstellendes) Urteil zu diese Art Geschäftspraktiken. Zumindest könnt ihr euch mit diesem Wissen, weitere nervenaufreibende Gegenmaßnahmen ersparen.
Du machst es dir da zu einfach.
Freilich musste der Bausparvertrag verkauft weden und der Berater hatte seine Quote noch nicht voll.
Suche aber erst mal im damaligen Sortiment der Sparkasse nach was rentierlicheren, das für die beiden auch geeignet war. Das Ergebnis wird sein, dass du irgendwas findest, das etwas besser gewesen wäre, bei dem dann aber die Sparkasse weniger verdient hätte ;)
Du musst aber einiges überlegen. Z. B., dass Immobilienfonds der Deka nicht nur zeitweise zu waren, sondern auch, dass bei denen 5,26 % Ausgabeaufschlag (in dem Fall die Bruttorendite von 2 1/4 Jahren) anfallen und es Kündigungsfristen gibt.
Oder dass ein fünfjähriger Sparbrief (den hat eine Tante meiner Frau mal kurz vor Ableben von einer Sparkasse verschrieben bekommen) dazu führt, dass die Erbenemeinschaft fünf Jahre nicht aufgelöst und Steuererklärungen für die Erbengemeinschaft abgegeben werden müssen.
Bausparverträge kann man kündigen. Aber warum sollten sie das jetzt? Alles, was sie bei der Sparkasse kriegen, bringt weniger.
Für die Rückforderung der Abschlussgebühr braucht es einen Grund und das kann eng werden.
ja, definitiv grenzwärtig, wie meine Vorredner aber schon geschrieben haben, schau dir den Vertrag mal genauer an, vllt ist es wirklich als Anlage gedacht gewesen und wenn ein einigermaßen guter Zinssatz noch da ist...naja.
Laufzeit 15 Jahr bis Zuteilung wahrscheinlich, aber die müssen ja nicht unbedingt eingehalten werden
Wenn der Vertrag eine guten DL-Zinssatz hat, könnte man bei Ableben der beiden überlegen diesen umzuschreiben auf Eltern oder dich. Wenn die Zinsen am Markt mal wieder steigen, kannst du von dem Vertrag vllt Iwann mal profitieren.
Abschlussgebühr zurück bekommen halte ich für unwahrscheinlich, die Sparkasse wird immer Argumente finden warum der Vertrag gemacht wurde und da deine Großeltern nicht unter Betreuung stehen, denke ich wird das nichts, aber versuchen kann man es ja trotzdem
Gruß
Sehe ich ähnlich:-)
Zum Sparbrief: Ich hatte kürzlich einen ähnlichen Fall. Da wurde der Sparbrief passend auf die Erben aufgeteilt und Schluss war mit der Erbengemeinschaft.
Für solche Fälle gibt bei allen Kreditinstituten Schlichtungsstellen auch für die Sparkassen. Google mal "Ombudsmann Sparkasse".
Das Schlichtungsverfahren ist für den Kunden kostenfrei und letztlich auch insofern unverbindlich, als man den Schiedsspruch ablehnen und immer noch vor Gericht klagen kann. Das würde ich auf jeden Fall versuchen.
Anzumerken ist noch, dass Banken und Sparkassen oft lieber außergerichtlich einen einzelnen Fall rückabwickeln, als das Risiko eines für sie ungünstigen Urteils einzugehen, welches dann die Rückabwicklung vieler solcher Fälle nach sich ziehen könnte.