Selbstständig in der Reinigung?
Kürzlich meldete eine meiner Schwägerinnen, die ein Kleingewerbe betreibt, ihre Dienste als Köchin an. Was passiert ist, ist, dass sie ihre Registrierung beendet hat, weil ein Steuerberater ihr gesagt hat, dass sie ihre Tätigkeit nicht registrieren muss, wenn sie weniger als 11.000 € im Jahr verdient, weil sie eine Rechnung ausstellen kann, ohne eine Gewerbesteuernummer zu haben, und da sie mir das gesagt hat, habe ich im ganzen Internet nach einem Gesetz gesucht, das das sagt, aber NICHTS.
Ich bin als selbständige Reinigungskraft angemeldet und habe im ersten Jahr 6.000 € in Rechnung gestellt. Ich weiß also nicht, ob ich meine Anmeldung aufrechterhalten soll, denn mit der Krankenversicherung, die ich bezahle, und allem anderen ist mein Einkommen zu Hause sehr gering.
Weiß jemand, ob das, was meine Schwägerin sagt, wahr ist? Könnte ich meine Anmeldung aufgeben und eine Rechnung mit meiner persönlichen Steuernummer ausstellen?
3 Antworten
Das ein Berufskollege von mir gesagt haben soll, dass man für ein Reinigungsunternehmen keine Gewerbeanmeldung abgeben soll, erscheint mir seltsam.
Wer ein Gewerbe aufnimmt, muss das Gewerbe anmelden, sonst begeht er (mal völlig abgesehen von steuerlichen Folgen) eine Ordnungswidrigkeit.
Richtig ist, dass mit einem Gewinn von 11.000,- Euro keine Einkommen- und Gewerbesteuer anfällt.
Wenn die Einnahmen(Umsatz) 22.000,- nicht überschreiten ist man Kleinunternehmer und zahlt auch keine Umsatzsteuer, darf natürlich auch keine berechnen.
Auch die Krankenkasse will normaler Weise eine Einkommensteuerbescheid für die Berechnung der Beiträge haben.
"ich habe eine WhatsApp-Gruppe mit hispanischen Unternehmern"
muy interessante. Yo tengo un participation in Santo Domingo.
Deine Freundin ist wirklich falsch beraten worden.
Das war wohl "stille Post". Interessant wäre mal zu wissen, was der Steuerberater wirklich gesagt hat.
Richtig ist nur, dass eine Person mit Einzelveranlagung bei Einkünften unter 11.000 Euro keine Steuer zu zahlen hat.
Deine Schwägerin ist ja vermutlich verheiratet und wird wohl mit ihrem Mann die Zusammenveranlagung beanspruchen. Ihre Einkünfte zählen also trotzdem dazu und sind per Steuererklärung zu erklären.
Ein Gewerbe ist anzumelden, wenn nachhaltig Gewinnerzielungsabsichten bestehen. Das ist vielleicht noch nicht der Fall, wenn man einmalig etwas macht. Aber über das ganze Jahr 6.000 Euro wäre ein meldepflichtiges Gewerbe.
Du solltest die Familienversicherung nochmals prüfen. Die Einkommensgrenzen wurden ja erhöht.
Danke für Ihre Antwort, ich werde diese Woche mit meinem Mann zu ihm gehen müssen, um ihn wegen der Krankenversicherung zu sehen, da ich einen Brief erhalten habe, in dem ich 230€ pro Monat zahlen muss, also werde ich zu dem Termin meine Steuerzusammenfassung für das Jahr 2023 mitbringen, um eine Berechnung zu bekommen, da ich zwischen 500€ und manchmal 680€ pro Monat verdiene, also bin ich am Limit.... Aber ich arbeite im Sommer nicht, also weiß ich nicht, was mit diesen Monaten passieren würde.... Ich denke, wenn ich mein Geschäft weiterführe, werde ich mich selbst aufgeben müssen, wenn mein Ehemann anfangen kann, mein Einkommen zu decken, wenn er die Stelle wechselt.
Da wäre wohl ein Minijob günstiger, also angestellt zu arbeiten statt selbständig. Dann bleibt die Familienversicherung und es wirkt sich auch nicht auf Eure Steuerlast als Ehepaar aus.
Es gibt in Österreich Gerüchte, wonach viele Reinigungskräfte es ohne Meldung tun, auch Politiker haben welche. Aber melden muss man.
Vielen Dank für Ihre Antwort, sie war sehr hilfreich!
Ich habe meine Gewerbeanmeldung als Haushaltshilfe, die Sache ist die, dass meine Schwägerin mir dies über ihren Berater erzählt hat und sie arbeitet für ein Restaurant, wo der Besitzer sie um eine Rechnung bittet und sie gibt sie ihr, aber ohne Steuernummer, da sie ihr Geschäft geschlossen hat (wegen dem, was ihr Berater ihr gesagt hat), dieses ganze Thema ist wirklich verwirrend! Ich lebe seit 3 Jahren in Deutschland und ich habe eine WhatsApp-Gruppe mit hispanischen Unternehmern und ich habe ihnen diese Frage gestellt und die Wahrheit ist, dass sie alle darin übereinstimmten, dass es illegal ist, es sei denn, es ist ein Freiberufler, aber ein Koch zu sein, fällt nicht in diese Kategorie.
Vielen, vielen Dank und herzliche Grüße.