Selbständig und Unfall auf baustelle?
Hallo
mein Freund ist selbstständig und hat sich auf der Baustelle eines Auftraggebers den Fuß gebrochen .
für den Auftraggeber baut er ein Haus und ist beim verlassen des Hauses (es ist keine Treppe bzw Stufe vorhanden) mit dem Fuß umgeknackst...Zack gebrochen... da überall Steine etc. rum liegt (ich weiß baustelle halt).
ist der Eigentümer verantwortlich um im Voraus für „sicheres Arbeiten“ zu sorgen?
sprich eine Stufe und gegebenenfalls den Boden gut belaufbar machen?
muss der Bauherr haften , Schadenersatz/Schmerzensgeld?
liebe Grüße
3 Antworten
Dein Freund ist selbständig.
Also hat er sein Unternehmen angemeldet.
Dabei hat er dann auch das Angebot von der Berufsgenossenschaft bekommen, sich dort freiwillig für Arbeitsunfälle zu versichern. Für seine Mitarbeiter müsste er es, wenn er welche hat.
Ich rate meinen Mandanten immer die Berufsgenossenschaft zu wählen, denn die haben ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis.
Der Auftraggeber hat damit nichts zu tun.
Lass mich raten: Es gibt kein Bauunternehmen, keinen Architekten oder sonstwen, auf den der Bauherr die Verkehrssicherungspflicht übertragen haben könnte? Der Bauherr lässt alle Gewerke oder jedenfalls das, was jetzt noch zu machen ist, von Selbständigen machen, die er selbst beaufsichtigt?
Dann könnte der Bauherr die Verkehrssicherungspflicht für den Bau haben. Wenn er die auf keinen anderen deligiert hat, wäre er dran. Wenn er die hat, hätte er vermutlich auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Nur müsste der Schaden ein Fall für die sein.
Leider sieht deine Beschreibung aber sehr nach Eigenerschulden aus. Eine nicht vorhandene Treppe kann nicht unzureichend gesichert sein. Wenn er runterspringt und sich keine Leiter holt, ist er meiner Meinung nach selbst Schuld. Dass Steine rumliegen ist - wie du geschrieben hast - nicht nur normal sondern irgendwie auch sichtbar. Er hat halt vermutlich einfach Pech gehabt.
Nur gibt es für den Fall der Arbeitsunfälle (das ist einer) die gesetzliche Unfallversicherung/die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Da wird ihm geholfen.
Du schreibst doch, dass der Freund das Haus baut.
Für die Sicherheit der Baustelle ist er selber verantwortlich.
Normalerweise schließt aauch der Bauher eine Versicherung zu seinem Schutz ab, aber ob die hier greifen wird ist fraglich
Richtig.
Aber im Auftrag , er baut nicht für sich.
Er ist selbstständig und hat den Auftrag angenommen dieses Haus zu bauen.
Ist aber der Bauherr/Eigentümer/Auftraggeber verpflichtet/verantwortlich dafür Sorge zu leisten, dass eine gute Begehung der Fläche gegeben ist?
Es