Parkett defekt - Schadenersatz möglich?
Erst vor kurzem haben wir und in unserem Wohnzimmer neues Parkett verlegt und jetzt zeigen sich bereits die ersten Mängel. Wir haben auch bei dem Baumarkt vorgesprochen, die Mängel angegeben und nach Schadenersatz gefragt, dort wurden wir aber mit dem Hinweis auf falsche Verlegung des Parketts abgewiesen. Wie können wir uns jetzt noch wehren, denn das Parkett weist unserer Meinung nach Schäden auf, die nicht durch falsche Verlegung zustande gekommen sein können.
2 Antworten
Auch bei einem Schaden hätte der Baumarkt zunächst das Recht der Nacherfüllung, die aber auch möglich sein muss. Außerdem muss freilich vorab fachmännisch geklärt werden, ob nicht doch ein Verlegungsfehler vorgelegen hat. Da genügt wohl zunächst nur die Auskunft eines entsprechenden Fachmanns bzw. Bodenlegers. Bestätigt er eure Auffassung, würde ich dann sofort mit dieser Bescheinigung zum Rechtsanwalt.
Lasst euch ein Gutachten erstellen. Wenn Ihr wirklich falsch verlagt haben solltet, dann wars eine teure Lehre, wenn es Materialfehler sind, dann muss der Baumarkt Haften. Aber ich halte von dem Klickparkett nichts. Habe schon 3x Probleme gehabt (wurde vom Fachbetrieb verlegt) das Material ist einfach mies, gegenüber dem Material, das vor dem Klickmaterial verlegt wurde. Das war zwar Aufwändigwr und teurer zu verlegen, aber das war weniger Anfällig. Bei mir sinds immer die Fugen gerissen.