Schulden beim verstorbenen?
Ich habe zwischen einer Person die mittlerweile verstorben ist eine Ratenzahlung vereinbart. Die Person war zu der Zeit verheiratet. Jetzt ist die Frage muss ich die Raten an die Person weiter überweisen die der verstorbene hinterlassen hat?
5 Antworten
Wie "wilees" Dir schon geantwortet hat, gehen die Schulden an dessen Erben weiter. Du wirst auch weiterhin zahlen müssen, selbst wenn die Erben alle ausschlagen sollten, dann erbt nämlich der Staat Deutschland und dieser wird kaum auf Deine Zahlungen verzichten. Bist Du jedoch Ausländer und unterliegst nicht dem deutschen Erbrecht, dNN Knn ich Dich nur an einen Anwalt weiterverweisen, der sich mit dem für Dich gültigen Erbrecht auskennt.
Natürlich musst Du Deine Schulden an den/die Erben weiter zahlen.
Es ist völlig unerheblich, in welchem Verhältnis der Erbe zu dem Verstorbenen steht und was für eine Rechtsperson das ist und was für einen Kontakt Du zum Erben hast.
Schulden sind Schulden und bleiben Schulden.
Wurde denn seit dem Tod noch etwas von dir gezahlt, und was ist der Hintergrund der Frage, dass du zwei Jahre nach dem Tod wissen möchtest, ob du noch zahlen musst? Macht jetzt jemand Ansprüche geltend und verlangt die Zahlung von dir? Im Zweifel musst du zahlen, aber nur an denjenigen, der sich auch als rechtmäßiger Erbe legitimieren kann, also nachweisen kann, dass er/sie tatsächlich Erbe ist.
Ja, an die Erben.
Deine Schulden gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger gehen auf dessen Erben über.
Die Mutter ist die Erbin ?
Dann mußt du weiterzahlen. Ob sie eine Firma hat, spielt doch keine Rolle.
Der verstorbene war der Stiefvater meines Freundes, es besteht seit 3/4 Jahr kein Kontakt mehr zu seiner Mutter. Der Stiefvater ist seit fast 2 Jahren tot. Es wäre demnach ja keine Firma oder sowas. Muss ich trotzdem weiter zahlen?