Ein 16 jähriger Jugendlicher lebt bei seinem Vormund nach Tod der Eltern. Der Vormund hat mir jetzt geschildert, dass er für den Jungen lediglich Kindergeld und Waisenrente erhält. Der Junge war circa 3 Monate in stationärer Therapie in der Kinder und Jugend Psychiatrie und musste eine ein angefangene Ausbildung abbrechen, ist nach dem Scheitern, der Therapie schon fast zwei Monate wieder krank geschrieben und bekommt keine adäquate Hilfe.
Laut Aussage der Arge muss erst das Vermögen dazu verwandt werden, dass oberhalb des Schonvermögens liegt.
Wie kann man rechtlich einwandfrei? Das Erbe für die Zukunft sichern zum Beispiel für die Rente oder zur. Anzahlung einer Eigentumswohnung ecetera.