Die scheidungswilligen Eheleute können auch wärend des Trennungsjahres in einem Haus wohnen. Wichtig für die Anerkennung des Trennungsjahres ist, dass die Lebensbereiche "Tisch und Bett" getrennt gehalten werden müssen. Übrigens kann man bei Ehen von nur kurzer Dauer auch auf die Dirchführung des Versorgungsausgleichs verzichten und so die Dauer des Scheidungsverfahrens erheblich verkürzen. Informationsquelle: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/fragen-und-antworten/
Bei einer einvernehmlichen oder einverständlichen Scheidung werden in der Regel die Scheidungsfolgesachen untereinander geregelt. Dazu gehört auch der Versorgungsausgleich. Ein Anwalt hält die getroffenen Vereinbarungen notariell fest, bevor das gerichtliche Verfahren beginnt. Dadurch muss sich das Gericht nicht mehr mit der Frage befassen und die Gerichtskosten werden entsprechend eingedämmt. Es ist hierfür nicht zwingend ein zweiter Anwalt notwendig. Diese Vorgehensweise ist durchaus üblich und gesetzlich auch in Ordnung.
Oft wird ein solches Verfahren online angeboten, man sollte jedoch bei der Wahl des Anbieters darauf achten, dass die Kanzlei einen Anwalt in der Nähe des zuständigen Familiengerichtes stellt, anderfalls fallen möglicherweise Reisekosten für den Anwalt an und die Ersparnis ist hin. Für den Raum Bochum und Umgebung gibt es beispielsweise hier ein solches Angebot: www.online-scheidung-anwalt.de
Möglich ist das wohl, aber erlaubt ist es mit Sicherheit nicht. Das Scheitern der Ehe muss nachgewiesen werden. Wenn man hierbei falsche Angaben macht, riskiert man, dass das Scheidungsverfahren nicht nur verschoben, sondern ganz eingestellt wird. Die Kosten, die bis dahin entstanden sind, muss man dann selbst übernehmen. Außerdem macht man sich strafbar, weil man falsche Tatsachen vorgespiegelt hat. Insgesamt ist das Risiko also recht hoch. Es empfiehlt sich, das Trennungsjahr abzuwarten, denn das Gericht kann die Angaben durchaus nachprüfen. Viel eher kommt eine einvernehmliche oder einverständliche Scheidung in Betracht. Diese Variante ist ratsam, wenn man Zeit und Kosten sparen möchte. Es gibt hierzu zahlreiche inforemative Seiten im Netz, z.B.bei http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/