Das ist sehr gefährlich und da ihr für eine Scheidung zumindest einen Rechtsanwalt benötigt, wir dieser auch nicht mitmachen. Aber selbst wenn ihr gleich ihm gegenüber bei der Unwahrheit bleibt, so dass er gut gläubig ist, könnte es für euch unangenehm werden, wenn die Sache auffliegt. Denn auch uneidliche Falschaussagen vor Gericht sind strafbar.

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Die Verjährung der Forderung hindert nicht auf die dafür bestehende Sicherheit zurück zu greifen. Das steht in § 216 BGB.

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Der Gläubiger ist in der Wahl der Vollstreckungsmöglichkeiten frei, wie hier schon richtig gesagt wurde.

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Ich würde zunächst mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen, damit er seine ablehnende Auffassung überdenkt und abändert, notfalls auch den Anspruch unter Beweis stellen. Wenn das nicht hilft, würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen, damit er meine Rechte durchsetzt. Auch dürfte in der Belehlung des Amtsgerichts das Rechtsmittel der Klage auf Feststellung gegenüber dem Insolvenzverwalter enthalten sein.

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Wenn du erneut heiratest, ist auch sofort deine neue Frau rentenberechtigt. Das dürfte regelmäßig der Fall sein. Denn wenn du dich erneut scheiden lässt, wird ebenfalls ein Versorgungsausgleichsverfahren vorgenommen. Auch beim Erbe ist sie sofort mit ihrer Unterschrift unter die Heiratsurkunde an deinem Vermögen beteiligt.

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Nein, mit Sicherheit nicht.

Allerdings sollte schon der Anwalt beachtet haben, mit welcher Partei er die Zeitvereinbarungsvergütung schließt. Wenn diese nämlich nicht solvent ist, bringt sie auch dem Anwalt nichts als Ärger, weil dann keine Zahlung erfolgt.

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Vorausgesetzt, dass dein Bruder ebenfalls das Kind deiner Mutter ist und mithin das Enkelkind deiner verstorbenen Großmutter, bekommt er in der Tat die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 1/4 als Pflichtteil.

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Beglaubigungen sind gebührenpflichtig, egal wo du sie machen lässt, bei einer Behörde oder einem Notar. Die Gebühren sind aber relativ gering. Und dafür gibt es in jeden Fall ein zugrunde liegendes oder ermächtigendes Kosten-Gesetz.

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Das muss schon eine Hundehaftpflicht sein; mit der normalen Haftpflichtversicherung werden von deinem Dackel verursachte Schäden mit Sicherheit nicht gedeckt. Es geht um die spezielle Tiergefahr, die einen Tierhalter trifft und die mit einer Tierhaftpflichtversicherung nur versichern kann und muss.

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Das geht nicht und ist auch ausdrücklich verboten. Bitte lese dazu § 422 Abs. 2 BGB. Denn ich gehe davon aus, dass, was du als Mitschuldner benennst, in Wirklichkeit oder in der Rechtssprache eine Gesamtschuldnerschaft ist.

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Ja, er muss eine Zwangshypothek eintragen. Er braucht dafür keinen Notar, sondern kann das selbst beim Grundbuchamt beantragen und braucht dazu den Vollstreckungsbescheid.

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Da hilft dir § 321 BGB, die Unsicherheitseinrede. Erhebe sie und du darfst den Pkw zurück behalten.

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Ich bin der Meinung wie Franzl0503 und rate dir, die Haftung auf die Erbschaft zu beschränken. Den Erbschein zurück geben, geht nicht und hilft dir nicht, da er nur das Erbrecht ausweist.

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Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt ja erst am Schluss des Jahres der Fälligkeit. Erst deine Rückforderung lässt somit erst die Fälligkeit entstehen. Somit hat die Verjährungsfrist bei dir gar nicht zu laufen begonnnen. Es ist bisher nichts passiert. Du kannst beruhigt sein.

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Ohne Zweifel, das Krankenhaus oder besser noch dessen Träger haftet. Er ist verantwortlich, dass sein angestelltes Pflegepersonal sorgfältig arbeitet.

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Das geht ohne weiteres, weil keine zu erstattenen Kosten beim Arbeitsgericht I. Instanz anfallen.

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Du meinst wohl, steuerlich? Denn das geht aus deiner Frage nicht genau hervor. Aber da gibt es Grenzen. Wenn du einen bestimmten Betrag überschreitest, musst du Unterhalt als Einkommen versteuern. Außerdem fällt mir noch auf die Schnelle das begrenzte Realsplitting ein. Da muss dein von dir getrenntlebender Mann weniger zahlen, weil er die Zahlung als Sonderausgaben absetzen kann. Er muss aber im Gegenzug bereit sein, dir diesen Vorteil wieder heraus zu geben.

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Das geht sicher. Die Staatskassen sind bekanntlich "leer". Du musst das nur dem Jugendamt mitteilen und schon hören die sofort mit der Zahlung auf.

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Da gibt es sicher gute Schuldnerberatungen in der Umgebung eures Bekannten. Eine solche müsste er aufsuchen. Kommt die zu dem Ergebnis, dass eine gravierende Überschuldung vorliegt, wird sie die Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz erläutern und wunschgemäß einleiten mit einem sogenannten Schuldenbereinigungsplan. Wenn der nicht bei allen Gläubigern angenommen wird, kommt das Gericht und beschließt ihn und setzt gleichzeitig einen Treuhänder ein.

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