Vom Schließfachschlüssel der Bank ist ein Stück abgebrochen, wer haftet nun, der Mieter oder der Vermieter?
3 Antworten
Kein Schlüssel verliert durch ganz normalen Umgang einen Zacken. Daß gerade bei Deinem Schlüssel eine Ausnahme bestehen sollte, mußt Du nachweisen. Nur dann braucht der Schließfachvermieter den Schaden zu tragen. Wird im übrigen teuer da in solchen Fällen das ganze Schloß ausgetauscht wird.
Ich weiß, wer für die Kosten aufkommen muss, wenn der Schlüssel verloren geht: Das bist Du.
Dabei ist es so, dass Dich das je nach Bank zwischen 200 bis 400 € kosten kann.
Ist der Schlüssel während der Benutzung am Schließfach gebrochen, kannst Du versuchen, Dich mit der Bank zu einigen, denn oftmals sind es auch die Schlösser, die sich nicht mehr einwandfrei bewegen lassen und dadurch zum Abbruch des Schlüssels führen.
Wenn der Schlüssel im Schloß des Faches abgebrochen ist, liegt die Haftung beim Schließfachvermieter, dann müßte der Rest im Schloß stecken.
Bei Schlüsselverlust oder unsachgemäßer Verwendung liegt die Haftung beim Mieter.