Schlampige Buchhaltung Pflegedienst. Ältere Rechnungen trotzdem bezahlen?
Hallo, Zusammen!
Ein von mir im Rahmen von Eingliederungshilfe in Anspruch genommener Pflegedienst, der inzwischen insolvent ist, möchte, dass ich zwei ältere Rechnungen im Wert von 176 € bezahlen soll. Im Rahmen von Eingliederungshilfe wird man auch in einer gewissen Form betreut. Derjenige muss dann einen Leistungsnachweis erbringen, wonach dann die Rechnung erstellt wird. Ein früherer Betreuer, der wegen Ruhestand nicht mehr tätig ist, hat versäumt, mir zwei Rechnungen auszuhändigen. Dass war 2021. Nun soll ich diese beiden Rechnungen einschließlich der aktuellen, bezahlen. Da ich nicht von Hartz IV lebe, muss ich sämtliche Eingliederung selbst bezahlen. Die äußerst schlampige Art der Rechnungserstellung hat meines Erschtens auch zur Insolvenz geführt. Sämtliche Rechnungsbeträge sind natürlich dem Insolvenzverwalter auszuzahlen. Wenn ich diese beiden Rechnungen nicht bezahlen würde, bekäme ich sicher Schwierigkeiten. Schließlich habe ich ja Leistungen bezogen aber von Einem Mitarbeiter, der nicht mehr im Dienst ist oder was meint Ihr?
5 Antworten
du kannst dir deine meinung bilden über die buchhaltung und die mitarbeiter und warum es zur insolvenz gekommen ist. de facto ändert das aber nichts an der tatsache, dass leistungen in anspruch genommen, aber noch nicht bezahlt wurden. die forderung ist auch noch nicht verjährt, es ist deshalb also völlig legitim, dass du auch jetzt noch eine rechnung erhältst und auch zur zahlung verpflichtet bist. andernfalls können sie die forderungen auch gerichtlich durchsetzen, wodurch dir natürlich weitere kosten entstehen würden (mahnkosten, mahnbescheid, vollstreckung)
aber von Einem Mitarbeiter, der nicht mehr im Dienst ist oder was meint Ihr?
ob ein Mitarbeiter noch im Dienst ist oder nicht ist für die Bezahlung doch Irrelevant!
die Leistung wurde bezogen. Fakt.
Rechnungstellung ist erfolgt, somit Zahlungspflicht, da innerhalb der Verjährungsfristen.
Das kannst nur Du einschätzen. Wenn dort so schlampig gearbeitet wurde, dann wird auch der Leistungsnachweis so schlampig geführt worden sein.
Ob Du nun damit durchkommst, zu behaupten Du hättest die Leistungen oder einen Teil nicht erhalten. Schließlich ist das Ausstellen einer Rechnung eine Bringschuld und der ist ja schon nicht nachgekommen worden.
Lehn doch die Zahlung deswegen ab, weil Du schon Deine Steuererklärung für 2021 gemacht hast und den Betrag nun nicht mehr berücksichtigen kannst, eben wg.der verspäteten Rechnung. Biete Ihm an die Rechnung deshalb zu kürzen. Mal sehen was der IV dazu sagt.
Natürlich. Und das ist auch nicht so ungewöhnlich. Mir fehlen auch noch Rechnungen aus 2021. Bin mir aber sicher die kommen.
Leistungen aus 2021 können theoretisch bis zum Ablauf des 31.12.2024 berechnet werden.
Soviel Zeit könnten die sich im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen lassen! 😜😁😎
Und Deine persönliche Meinung tut hierbei NULL zur Sache!!!