verstorbene Frau aus Grundbuch austragen,was kostet es?
2009 verstarb meine Frau. Ich war im Glauben, wenn ein Partner verstirbt, geht dies automatisch mit der Sterbeurkunde, welche auch meine Bank erhielt. Wir haben gemeinsam ein Haus gekauft. Nun nach 4 Jahren, sagten sie mir das. Es würden auch erhebliche Kosten auf mich zukommen. Ich habe aber gehört, dass es eine kostenfreie Frist von 2 Jahren gibt. Ist das richtig? Warum hat mich dann niemand darauf aufmerksam gemacht? Auf welche Kosten muss ich vorbereitet sein?
3 Antworten
Gabby:
Empfehlung: Lege dem Grundbuchamt den Erbschein nach deiner 2009 verstorbenen Ehefrau vor und beantrage die Berichtigung des Grundbuchs. Dieser Antrag bedarf weder der Beurkundung noch der Beglaubigung durch einen Notar. Ob du nach vier Jahren noch Freiheit von den Gerichtsgebühren erhälst, soll der Rechtspfleger entscheiden.
Damit EnnoBecker den Stern bekommen kann, eine zweite Antwort.
Warum mußte man Dir das sagen? Woher soll das Grundbuchamt das wissen? Weder sitzt dort Jemand der alle Todesanzeigen liest, noch muss der jeweilige Ehegatte der Erbe sein, denn es könnte ja Kinder geben, oder eine Testament/Erbvertrag vorhanden sein.
Es wird nicht die Frau aus dem Grundbuch ausgetragen, sondern durch ihren Rechtsnachfolger ersetzt. Das geht natürlich nicht automatisch, sondern erfordert eine Änderung über den Grundbuchnotar.
Daher: sprich mit dem Grundbuchnotar, um die weitere Vorgehensweise zu klären. Vielleicht kannst Du ja die Übertragung noch als Erbschaftsauseinandersetzung kostenfrei regeln.