Schenkung und Auszahlung des Bruders?
Liebe Community,
ich erhalte hoffentlich vor dem Tod meines Vaters, geschieden, ein Haus im Wert von ca. 700.000€. Die Hälfte steht berechtigter Weise meinem Bruder zu. Heißt auch, ich erhalte zwar einen Immobilien-Wert >400k, muss diesen aber durch Aufnahme eines Kredits mit 350k beleihen. Ich Frage mich, ob Schenkungssteuer anfällt und ob ich wohl vorher mit allen Parteien zum Steuerberater sollte oder direkt zum Notar kann? Was gibt's hierbei zu beachten?
Ich bedanke mich schon jetzt vielmals für die Anregungen.
4 Antworten
In den bisher erteilten Antworten sind leider gravierende Fehler.
Schenkung an beide Kinder zu gleichen Teilen und ein Kind kauf dem anderen Seiten Hälfte ab.
Davor kann ich nur warnen. Das kostet Grunderwerbsteuer. Bei einem Wert von 350.000,- Euro sind das bis zu 22.750,- Euro verlorenes Geld.
Ausgleichzahlung von 350.000,- Euro an den Bruder.
Auch hiervor kann ich nur warnen. Das gilt lt. BFH als Schenkung unter den Geschwistern. Der Bruder würde für 350.000,- Euro - 20.000,- Euro Freibetrag, also 330.000,- Euro Schenkungssteuer zahlen.
Es muss eine Lösung gefunden werden, dass der, der das Haus bekommt nur den halben Wert erbt.
Also 3 Möglichkeiten:
- Der Vater kann das Haus mit 350.000,- belasten (Kredit aufnehmen) und so das belastete Haus verschenken. Dem Bruder schenkt er das Geld aus der Kreditaufnahme.
- Er lässt auf das Haus eine Grundschuld eintragen und schenkt dem einen das belastete Haus, dem anderen die Grundschuld, die der erste bezahlen muss.
- Erverkauft dem ersten Sohn das Haus für 350.000,- Euro (gemischte Schenkung). den Kaufpreis von 350.000,- schenkt er dem anderen Sohn.
Wenn der Wert der Immobilie 700000 ist und die Hälfte des Wertes der Bruder bekommt, fällt doch keine Erbschaftssteuer an.
Lasse dich beraten beim Steuerberater, wie man das am Besten macht.
Warum schenkt Dein Vater nicht jeweils eine Hälfte des Hauses deinem Bruder und dir?
Und die Hälfte deines Bruders kaufst Du dann ab.
Aber letztendlich empfehle ich ebenfalls einen Steuerberater, der kennt bestimmt einen guten Weg!
Und Schenkungssteuer aus 350.000 Euro würde dann unter Geschwistern wie hoch ausfallen?
Weshalb ich ja auch, was Du scheinbar stumpf ignorierst, auch schrieb:
"Aber letztendlich empfehle ich ebenfalls einen Steuerberater, der kennt bestimmt einen guten Weg!"
Woher kommt der ca. Wert der Immobilie? Wenn es kein Gutachten gibt, legt die Finanzbehörde den Wert nach dem Bewertungsgesetz der Besteuerung zu Grunde. Da kommt man mit "ist doch nur ca. ... € wert" nicht weiter.
Den Wert der Immobilie würde ich nach steuerl. Grundsätzen berechnen lassen, damit da keine böse Überraschung droht.
Dieser Vorschlag kostet bis zu 22.750,- Euro Grunderwerbsteuer.