Schenkung Grundstück Türkei - Schenkungssteuer Deutschland?
Fall: Mutter überlegt Tochter zu Lebzeiten ein Grundstück (Türkei) in Form einer Schenkung zu übertragen (Kaufdatum 2008). Die Schenkungssteuer bei Grundbesitz in der Türkei wird gesetzlich nach den Bewertungsregeln der Grundsteuer angesetzt. (z.B. Wert 400k türkische Lira/ca. 13.000€, Steuer ca. 6% = 24.000Lira)
Frage: Der mögliche Verkaufspreis könnte deutlich über diesem gesetzlich angesetzten Wert liegen. Spielt das bei der Meldung der Schenkung beim deutschen Finanzamt eine Rolle bzw. bei späterer Veräußerung? Wie verhält es sich bei gleichem Grundstück (Wertermittlung) im Erbfall?
1 Antwort
- Bei einer Schenkung erbt der / die Beschenkte das Kaufdatum mit. Eine vom Schenker in 2008 erworbene Immobilie könnte nach deutschem Recht steuerfrei schon am Tag nach der Schenkung verkauft werden.
- Die Schenkung wäre in Deutshcland Schenkungssteuerpflichtig. Basis wäre der tatsächliche Wert der Immobilie. eine Schon in der Türkei bezahlte Schenkungssteuer würde hier angerechnet.
- Für die Schenkung der Mutter an die Tochter wäre der Freibetrag 400.000,- Euro. Wenn die Immobilie weniger als 400.000,- Wert ist, dann ist die Schenkung hier in Deutshcland steuerfrei.
Man würde versuchen den Wert zu ermiteln, an Hand der Miete (übliche Miete), Immobilienangeboten von Vergleichswerten.
Du schreibst doch selbst:
Der mögliche Verkaufspreis könnte deutlich über diesem gesetzlich angesetzten Wert liegen.
Bei immobilienin Deutschland gilt auch der Handelswert.
Wäre es denn ein Problem, bei einem Freibetrag von 400.000,- Euro?
Es geht um ein Grundstück. Nicht vermietet, verpachtet oder bebaut.
Dann gibt es bestimmt auch in der Türkei so etwas wie die Richtsatzsammlung in Deutshcland, wo die Grundstückskaufpreise festgehalten werden. Ich vermute mit etwas türkisch kenntnissen und der Lage des Grundstücks hätte ich in zwei Stunden einen Annäherungswert für das Grundstück.
Sieh mal, völlig ohne Türkeischkenntnisse habe ich in 30 Selkunden schon mal Vergleichswerte zumindest aus den Feriengebieten. Ein Finanzbeamter würde mehr als 30 Sekunden daran arbeiten udn den Wert mit einiger Sicherheit ermitteln.
Wenn es um anscheinend so viel Geld geht, dass der Freibetrag von 400.000,- nicht reicht, dann sollte es Dir vielleicht 500,- Euro Wert sein, das mit einem Berufskollegen von mir zu diekutieren.
Ich habe z. B. vorletztes Jahr eine Erbschaft von angeblichen 2,5 Mio., auf weit unter 1 Mio. runterbekommen.
Das können Kollegen in deiner Gegend auch.
Was verstehen Sie unter "Tatsächlicher Wert" - durch wen bestimmt? Wird der offizielle Schenkungswert von 13.000€ nicht anerkannt?