Antwort
Da ihr beide die Wohnung gemeinsam gemietet habt, also auch beide im Mietvertrag als Mieter aufgeführt seid, habt ihr auch nach der Scheidung beide noch das gleiche Recht, die Wohnung zu bewohnen.
Was im Scheidungsantrag vom Anwalt als Information an das Familiengericht steht, hat keine rechtliche Bindung. Vermutlich wurde dem Anwalt, der den Scheidungsantrag erstellt hat, mitgeteilt, dass eine solche Einigung erzielt wurde und er hat das dann einfach so im Scheidungsantrag übernommen.