Kann man einen Arbeitslohn auf 2 verschiedene Konten überweisen lassen?
Hallo ihr lieben, ich hab da mal eine wichtige Frage, mein Mann geht seit dem 12.07. wieder arbeiten, wir haben vorher über ein Jahr Leistungen vom Jobcenter bekommen, er verdient mit Abzügen (ausgezahlt) um die 2200€ im Monat. Allerdings sind wir verheiratet, ich habe eine negative Schufa und er auch, unsere Schulden möchten wir jetzt nach und nach in den Griff bekommen, wir besitzen beide ein P-Konto aber wie ich weiß kann bis zu einer Bestimmten Grenze auch der Lohn gepfändet werden (bin mir aber nicht sicher)Ich hab natürlich jetzt Angst das ein Großteil des Lohns gepfändet werden kann. Da er über der Grenze ist, wir aber das komplette Gehalt brauchen um alle wichtigen Dinge wie Miete, Strom, Internet ect. zu bezahlen, ist es Möglich das Gehalt auf 2 verschiedene Konten zu teilen und zu überweisen? Also zb. die Hälfte auf mein P-Konto und die andere auf seins. Ich würde mich sehr über Tipps freuen! Ich bedanke mich im Voraus!
3 Antworten
Das wird kein Arbeitgeber machen und wenn er den Grund für diesen außergewöhnlichen Wunsch genannt bekommt schon erst recht nicht. Das kann nämlich als Beihilfe zur Vollstreckungsvereitelung strafrechtliche Folgen für ihn haben.
Schlicht und ergreifend - Du wirst wohl keinen AG finden, welcher seine Lohnüberweisungen auf 2 Konten splittet.
Bei einem Nettoeinkommen Deines Mannes, sind - soweit Du selbst nicht arbeitest - lediglich überschaubare 134 Euro monatlich abzuführen.
Du hast vermutlich in der Pfändungstabelle nachgesehen. Diese gilt in erster Linie bei einer Lohnpfändung, bei einer Kontopfändung nicht unbedingt.
Nein, das ist nicht zulässig.
Wenn Du nichts oder wenig verdienst, kann er seinen Freibetrag für eine unterhaltsberechtigte Person um ca. 500,-€ erhöhen lassen.
Wenn Du genügend verdienst und er nur 1.400,-€ behalten darf, sollte das wohl trotzdem für Miete und Strom reichen. Dann bezahlst Du halt Lebensmittel und so.