Falschberatung bei Wohn Riester Vertragsabschluss, was kann ich jetzt tun
Ich habe 2009 einen Wohn Riester Vertrag bei der LBS abgeschlossen. Als ich den Kontoauszug für 2014 erhielt, dachte ich, ich schau nicht richtig. Da wurden für mehrere Jahre die Zulagen zurück geholt ohne was mir zu sagen. Nach meheren Recherchen kam nun heraus, das ich garnicht Wohn Riester gefördert werden kann.1. Meine Kinder sind älter als 3 Jahre ( 27, 24 und 16 Jahre inzwischen ) und 2. ich habe nur einen Minijob bis 450€ wo ich aber keine Rentenbeiträge selbst ein zahle. Das wusste der Berater aber und ich nicht. Ich habe das erst jetzt erfahren. Ich bin der Meinung, das ich damals den Vertrag hätte garnicht abschließen dürfen zw. hätte man mir das garnicht anbieten dürfen. Nun habe ich die LBS schriftlich aufgefort, das es ja nur rechtens sei den Vertag für ungültig zu erklären und auch die damals geforderte Prämie für den Berater zurück zu erstatten. Die wollen darauf aber nicht soo Recht ein gehen, wie es aus sieht. Die meinen ich könnte den Vertrag ja kündigen und ich bekomme das eingezahlte Geld+ Zinsen , mehr nicht. Ich finde das sit Abzocke. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Vielleicht hatte jemand auchschon mal so ein Poroblem oder was kann ich jetzt tun. Mit demBerater mit dem ich darüber telefoniert habe, der meinte ich sollte mich an die Verbraucherzentrale wenden. Na toll. Da habe ich eben angerufen und da geht das auch nur über einen Anwalt, was mir zusätzlich auch noch Kosten bereit, die ich nicht erstattet bekomme von der LBS. Dqas lohnt sich dann nicht so wirklich ... Bin über jede Infoo dankbar
1 Antwort
1. Meine Kinder sind älter als 3 Jahre ( 27, 24 und 16 Jahre inzwischen )
Erm, der Anspruch auf Kinderzulage folgt dem Kindergeldanspruch. Für zumindest zwei sehe ich hier zumindest theoretisch noch die Chance. Für eines ganz sicher.
2. ich habe nur einen Minijob bis 450€ wo ich aber keine Rentenbeiträge selbst ein zahle.
Ok, aber von 450,- € kann keiner leben. Hier fehlt also eine Information. Hast du andere nicht rentenversicherungspflichtige Einkünfte? Einen Ehepartner, der versicherungspflichtig wäre, oder eben nicht?
Wenn du also Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen willst, müsstest du die Falschberatung beweisen können (Beratungsprotokoll), also auch und vor allem, dass der Berater wider besseren Wissens gehandelt hat.
Da habe ich eben angerufen und da geht das auch nur über einen Anwalt, was mir zusätzlich auch noch Kosten bereit, die ich nicht erstattet bekomme von der LBS.
Wenn du prozessierst und gewinnst trägt die Gegenseite deine Auslagen.