Rentner und Selbstständig versichert bei der AOK
Ich bekomme ab 1 April 2013 meine Rente , bin (65 Jahre + 2 Monate) aber weiter noch Selbstständig in Arbeit . Meine Frage als Selbstständiger bezahle ich z.Zt. einen Mindesbeitrag (KV) von 345,00€ bei einem Verdienst (2011) von 1500,00€ pro Monat , Im Jahr 2012 habe ich aber nur 1100,00€ verdient . Der Angerechnete Mindesbeitrag bezieht sich auf 2080,00€ (Einkommen) bei der AOK . Somit habe ich wenn man zusammen rechnet 1100,00€ + 850,00€ Rente sich nicht (Einkommen) erhöht .Wenn ich Rente bekomme (850,00€) werden hier von auch nochmal Krankenkasse Beitrag fällig und wie viel ? . Hatte der AOK vor 6 Wochen eine Mail geschickt aber keine Antwort bis heute .
2 Antworten
Hallo,
als Rentner bis Du hoffentlich nur noch nebenberuflich selbstständig. Das heißt, es müssen nur noch Beiträge aus der Selbstständigkeit in Höhe des Einkommens gezahlt werden, aber nicht mehr die Mindestbeiträge für Selbstständige.
Das musst Du der AOK so erklären !!
Aus der Rente zahlst Du 8,2% der Rente, die direkt abgezogen werden. Weitere 7,3% zahlt die Rentenversicherung.
Ja, wenn das so bleibt, wirds schwierig. Außer er kann nachweisen, dass er mit der Selbstständigkeit nur wenig Zeit verbringt.
Ich habe (vielleicht etwas voreilig) angenommen, dass die Selbstständigkeit zurückgeht.
Habe heute morgen Kontakt mit der AOK aufgenommen (war vor Ort) und alle Unterlagen vorgelegt . Es stimmt bei einer 15-18 Stunden Woche müste es reichen nur mit der gesetzliche (Rente)Versicherung auszukommen .Da mein Einkommen in den letzten beiden Jahren zig Euro zurückgegangen ist . Der Begriff " nebenberuflich selbständig" war anscheint wichtig . Meine Vermögens Verhälntnis muste ich vorlegen diese waren nachvollziehbar . Somit bin ich in guter Hoffnung .
Beiträge für die Selbstständigkeit musst Du auf jeden Fall zahlen.
Aber nicht mehr die Mindestbeiträge für hauptberuflich Selbstständige.
Damit könnte ich leben . Danke für die Gute Unterstützung . Somit kann ich erst mal gut schlafen . Hatte die Sache seit 4 Wochen liegen lassen und heute morgen die Energie los zu legen . Somit liegt alles in den Händen der AOK . Melde mich später wieder 1-2 Wochen . Gute Nacht.
Ich habe mich diesbezüglich mal erkundigt, der Fall war, dass neben dem Angestelltenverhältnis noch eine Selbständigkeit (nebenberuflich) erfolgte. Da diese Selbständigkeit wesentlich geringer ist (vom Aufwand her) war bestand keine Versicherungspflicht bei der Krankenkasse für den Selbständigenjob! Müsste bei Rentnern analog sein.
Hi barmer, bist Du da sicher, daß das so geht? Der Fragesteller hat aus der Selbständigkeit wesentlich höhere EInnahmen als aus der Rente.....