Rentner und Selbstständig versichert bei der AOK

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Hallo,

als Rentner bis Du hoffentlich nur noch nebenberuflich selbstständig. Das heißt, es müssen nur noch Beiträge aus der Selbstständigkeit in Höhe des Einkommens gezahlt werden, aber nicht mehr die Mindestbeiträge für Selbstständige.

Das musst Du der AOK so erklären !!

Aus der Rente zahlst Du 8,2% der Rente, die direkt abgezogen werden. Weitere 7,3% zahlt die Rentenversicherung.


Rentenfrau  07.03.2013, 01:36

Hi barmer, bist Du da sicher, daß das so geht? Der Fragesteller hat aus der Selbständigkeit wesentlich höhere EInnahmen als aus der Rente.....

barmer  07.03.2013, 08:50
@Rentenfrau

Ja, wenn das so bleibt, wirds schwierig. Außer er kann nachweisen, dass er mit der Selbstständigkeit nur wenig Zeit verbringt.

Ich habe (vielleicht etwas voreilig) angenommen, dass die Selbstständigkeit zurückgeht.

jetztkommich 
Beitragsersteller
 07.03.2013, 18:16
@barmer

Habe heute morgen Kontakt mit der AOK aufgenommen (war vor Ort) und alle Unterlagen vorgelegt . Es stimmt bei einer 15-18 Stunden Woche müste es reichen nur mit der gesetzliche (Rente)Versicherung auszukommen .Da mein Einkommen in den letzten beiden Jahren zig Euro zurückgegangen ist . Der Begriff " nebenberuflich selbständig" war anscheint wichtig . Meine Vermögens Verhälntnis muste ich vorlegen diese waren nachvollziehbar . Somit bin ich in guter Hoffnung .

barmer  07.03.2013, 20:27
@jetztkommich

Beiträge für die Selbstständigkeit musst Du auf jeden Fall zahlen.

Aber nicht mehr die Mindestbeiträge für hauptberuflich Selbstständige.

jetztkommich 
Beitragsersteller
 07.03.2013, 21:21
@barmer

Damit könnte ich leben . Danke für die Gute Unterstützung . Somit kann ich erst mal gut schlafen . Hatte die Sache seit 4 Wochen liegen lassen und heute morgen die Energie los zu legen . Somit liegt alles in den Händen der AOK . Melde mich später wieder 1-2 Wochen . Gute Nacht.

Ich habe mich diesbezüglich mal erkundigt, der Fall war, dass neben dem Angestelltenverhältnis noch eine Selbständigkeit (nebenberuflich) erfolgte. Da diese Selbständigkeit wesentlich geringer ist (vom Aufwand her) war bestand keine Versicherungspflicht bei der Krankenkasse für den Selbständigenjob! Müsste bei Rentnern analog sein.