Ich habe mich diesbezüglich mal erkundigt, der Fall war, dass neben dem Angestelltenverhältnis noch eine Selbständigkeit (nebenberuflich) erfolgte. Da diese Selbständigkeit wesentlich geringer ist (vom Aufwand her) war bestand keine Versicherungspflicht bei der Krankenkasse für den Selbständigenjob! Müsste bei Rentnern analog sein.
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Normalerweise ist der Notar dafür da, dass er sicherstellt, dass rechtlich alle Modalitäten in Ordnung sind. Du kannst aber immer einen Anwalt einschalten, der den Vertrag zusätzlich prüft oder Formulierungen vorgibt, die noch eingebaut werden sollten. Bei uns war es seinerzeit so, dass sichergestellt sein musste, dass alle Hausbewohner bis zum TAG X das Haus auch verlassen, ansonsten hätten wir vom Kaufvertrag zurücktreten können. Das hat der Notar nach Rücksprache mit unserem Anwalt dann eingebaut.
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