Hallo, du hast zwei Fragen zu deiner Situation gestellt, aber die Fakten sind mir trotzdem noch nicht klar geworden.

Du zahlst doch nicht nur auf die polnische Rente einen Beitrag, sonder auch aufgrund der deutschen Halbwaisenrente. Das merkst Du möglicherweise nicht, weil der Beitrag gleich einbehalten wird. Sind das die einzigen Beiträge (da wäre ja konkurrenzlos billig) oder zusätzlich zum Studentenbeitrag ? Das wäre laut SGB V m.E. falsch.

Ein Wechsel in die PKV ist nicht mehr möglich und das wäre angesichts der Minibeiträge der GKV auch nicht lohnend. Auf die Risiken eines solchen Wechsels wurde schon hingewiesen.

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

da die Versicherung deinen Vertrag weiterhin verwaltet, werden auch weiter die kalkulierten Verwaltungskosten berechnet. In der genannten "beitragsfreien garantierten Rente" sind diese Kosten allerdings schon berücksichtigt. Weniger sollte es also nicht werden.

Die Beitragsfreistellung macht Sinn, wenn Du nochmals irgendwo eine Direktversicherung besparen willst. Bei dem jetzigen Vertrag sind die Abschlusskosten vermutlich schon bezahlt.

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

ich versuchs mal einfacher. Das Erben an sich löst keine Veränderung bei der Beitragsberechnung aus, egal, was geerbt wird (Haus, Bargeld, Konten,..). Daher ist der Wert der Erbschaft lt. Erbschaftsteuerbescheid auch unerheblich.

Werden mit dem Geerbten Einnahmen erzielt (Zinsen, Mieteinnahmen, Einnahmen aus Unternehmensbeteiligungen...) , sind die für die Beitragsberechnung grundsätzlich relevant und anzugeben.

Vel Glück

Barmer

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Ja, am Ende des Jahres kannst Du die zuviel bezahlten Beiträge erstatten lassen (ohne Arbeitgeberanteil).

Zu einer sofortigen Berücksichtigung sind die Kassen nicht in der Lage.

Viel Glück

Barmer

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Hallo, erstens das Ganze schriftlich darstellen mit Nachweis. Anbieten auf deren Kosten bei der Bank nachforschen zu lassen.

Telefonieren und nerven ist Quatsch.

Wenn sie es weiter bestreiten, Nachforschungsauftrag stellen. Es ist durchaus möglich, dass das Geld woanders hängengeblieben ist.

Viel Glück

Barmer

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Hallo, diese Nachmeldeverpflichtung gab es in der PKV bis zur Reform des VVG 2008(?). Inzwischen ist das kein Thema mehr. Ich hoffe, auf dem Antragsformular stand auch nichts Entsprechendes mehr.

Aber: Während Vertrieb und Werbung dies feiern, erinnern sich Leistungsmenschen gern an §2, Abs.1 MB/KK:


"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet."

Diese Einschränkung entfällt für Leistungsfälle nach Policierung.

Das heißt: Du musst nichts melden, bekommst aber auch keine Leistungen, wenn der Versicherungsfall bis in den versicherten Zeitraum fortdauert.

Fazit: Die alte Regelung war klarer !

Viel Glück

Barmer



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Hallo,

einer Firmengründung steht erstmal gar nichts im Wege.

Wenn Du selbst auch tätig werden willst in der Firma (so verstehe ich das), musst Du Deinen Arbeitgener informieren. Wenn dargelegt werden kann, dass das nebenbei machbar ist und keine Konkurrenzsituation da ist, sollte der Arbeitgeber nichts dagegen haben.

Aber wir kennen natürlich die Empfindlichkeiten des Arbeitgebers nicht.

Kündigen würde ich erst, wenn man sieht, dass es läuft.

Viel Glück

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Hallo,

bei einem freiwillig GKV-Versicherten zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, d.h. alle Einkommen können herangezogen werden. Das gilt auch für freiwillig versicherte Rentner und freiwillig versicherte Arbeitnehmer. Bei letzteren allerdings wird der Höchstbeitrag schon vorher erreicht.

Auslandsrenten sind auch für pflichtversicherte Rentner beitragspflichtig.

Viel Glück

Barmer

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ja,

zusammen mit dem 450-EUR-Job dürfen 450 EUR nicht überschritten werden. Ohne den Job reichen sogar mehr als 385 EUR für den Wegfall.

Viel Glück

Barmer

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Überweisungen auf das Konto sind wahrscheinlich möglich. Genaueres weiß Deine R+V.

Lastschriften mit Sicherheit nicht.

Gruss

Barmer

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Nicht alles ist logisch, was Banken machen. So ist es zum Beispiel auch teurer, eine verlorene/kaputte EC-Karte neu zu bekommen als gleich ein neues Konto zu eröffnen.

Ich kenne diese Gebühr auch von meinen Banken nicht.

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

da wird nichts angerechnet.

Beide Renten sind durch Beiträge verdient und haben nichts miteinander zu tun. Wobei bei einer BU nicht unbedingt auch eine gesetzliche Rente gezahlt wird (und umgekehrt).

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

wir nehmen mal an, es sind gemeinsame Kinder.

Dann können sich die gesetzlich versicherten Eltern aussuchen, welche Kasse es sein soll. Es ist beitragsfrei.

Ist ein Elternteil privat versichert, kann es schwieriger werden. Dann müssen die Kinder ggf. mit eigenem Beitrag versichert werden.

gruss

Barmer

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