Hallo Temple, da Du wohl schon Alg 2 beziehst, dürftest Du schon länger arbeitslos sein und Dein Anspruch auf Alg 1 schon ausgelaufen sein, nehme ich mal an.

Ich rate Dir, nimm die Stelle an - auch wenn Du weniger als früher verdienst. Du kannst Dich auch weiter bewerben, wenn Du den Job machst. Ausserdem hast Du Freibeträge, so dass Du aufstocken Alg 2 bekommst. Zahlst auch wieder Rentenbeiträge, denn vom Alg 2 wird kein Cent in die Rente bezahlt. Und bedenke, je länger Du arbeitslos bist, deso schwieriger wird es, eine Stelle zu finden.

Zumutbar wäre die Arbeit wohl auch, denn der Lohn ist überm Mindestlohn. Es gäbe wohl Ärger mit dem Jobcenter, wenn Du die Arbeit nicht annimmst.

Solltest Du noch bei der Arbeitsagentur Alg 1 beziehen, ist der Druck dort nicht so hoch wie beim Jobcenter, aber kläre das vor der Stellenabsage mit dem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur.

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Als Rentenfrau bin ich natürlich weiter für die gesetzliche Rentenversicherung, sie hat Weltkriege, Inflation und Wiedervereinigung erfolgreich überlebt. Aber Änderungen sind nötig. Alles aufzuzählen würde den Rahmen sprengen, daher will ich nur einige Beispiele nennen.

Keine Zahlungen mehr ohne Beitrag oder dem entsprechenden richtig hohen Zuschuss des Bundes, wie z. B. MÜTTERRENTE - es ist ein Unding diese höheren Kindererziehungszeiten aus den momentanen Rücklagen der Rentenversicherung zu zahlen.

Jede soziale Wohltat aus der Rentenversicherung gehört steuerlich finanziert, sei es die Höherrechnung der Rente nach 35 Jahren Rentenzeiten oder die Rente 63 von der SPD (die eh nur wenigen Jahrgängen zugute kam und mir bis heute nicht einleuchtet) oder Lebensleistungsrente oder was immer noch von der Politik geplant ist oder wird.

Der Zusammenhang zwischen Beitrag und Rente muss gewahrt bleiben, keine "Zuckerle" für bestimmte Zielgruppen der Politik, ohne dass Rentenbeiträge fließen, wer lang und viel zahlt, hat eben mehr Rente als wenn jemand das nicht tut, was auch immer die Gründe dafür sein mögen.

Weitere Anhebung des Rentenalter in Abhängigkeit zu den Rentenlaufzeiten.

Einbeziehung der Selbständigen (die nicht in eigenen Versorgungswerken abgesichert sind), denn hier stellt ein nicht geringer Teil im Alter Antrag auf Grundsicherung und fallen so der Allgemeinheit zur Last.

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Hallo Nihas, wenn Du in der Ausbildung bist, bekommst Du ja keine Geld von der Arbeitsagentur, gefördert kann nur werden, wer auch im laufenden Bezug von Arbeitslosengeld I oder II ist. Somit wirst Du wohl, wie die meisten anderen Azubis auch, Deinen Führerschein Dir selber bezahlen bzw. vorher ansparen müssen.

Es gäbe - wenn Du in den Bezug bei Arbeitsagentur kämst, die theoretische Möglichkeit, daß Du hier Förderung (aus dem Vermittlungsbudget) bekämst. Voraussetzung wäre auf jeden Fall, die Stellenzusage seine Arbeitgebers und daß Du ohne Auto die Arbeitsstelle nicht erreichen kannst (auch nicht mit Bus/Bahn) etc. oder daß der Arbeitgeber auf einen FS besteht, aber es besteht keinesfalls ein Anspruch auf diese Förderung, sie müßte mit Deinem Arbeitsvermittler abgesprochen werden. Und ich nehme an, daß es zur Zeit auch viele Stellen gibt, die Du ohne Führerschein erreichen kannst und sei es durch Übernachtung beim Arbeitgeber, was durchaus zumutbar ist. 

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Hallo Michaela9, mit 52 Jahren könnte das noch gehen, Achtung ab 55 Jahren ist der Weg zurück in die GKV verbaut.

Als Selbständige müßtest Du nun eine versicherungspflichtige Beschäftigung (über 450 Euro ) ausüben, ginge z. B. bei Übergabe des Geschäftes auf die Kinder und die stellen Dich dann versicherungspflichtig ein. Wenn Du dann 1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt warst, kannst Du Dich -bei Ende des Jobs - freiwillig weiter versichern.

Aber beachten: Deine Versicherungszeiten (grade wenn Du schon länger selbständig warst) dürften nicht ausreichen, um später in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen. Du könntest wohl nur als Rentner freiwillig in der GKV versichert sein.

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Hallo amleh, Sinn der Meldung bei der Arbeitsagentur ist, daß man wieder in Arbeit kommt - und Du kannst JEDE Stelle annehmen, sollst es auch, nur eben der Arbeitsagentur Bescheid geben.

Es gibt einen Freibetrag (von ca. 160 Euro) den man anrechnungsfrei ausüben kann, wenn man mehr verdient, wird Einkommen angerechnet. Und wichtig: wenn Du einen Job mit mind. 15 Arbeitsstunden die Woche hast, bist Du nicht mehr arbeitslos und das Alg I würde enden. 

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Hallo Maxmustermann45, momentan beziehst Du Arbeitslosengeld I, hier wird das Einkommen Deines Partner nicht angerechnet und Du bist durch den Bezug von Alg I in der Kranken-, in der Pflege- und in der Rentenversicherung versichert. Die Arbeitsagentur zahlt hier für Dich Beiträge. 

Soweit ich weiß, mußt Du bei der Arbeitsagentur keinen Job annehmen, bei dem Du weniger verdienst als Dein Alg I. Angebote der Zeitarbeitsfirmen sind durchaus zumutbar, die haben auch einen Mindestlohn, der über dem allgemeinen Mindestlohn liegt. 

Aber bedenke, Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld wird wohl 12 Monate sein, dann käme Arbeitslosengeld II (= Hartz IV), das aus Steuermitteln und nicht aus Beiträgen wie das Alg I bezahlt wird, daher sind die Regeln wesentlich strenger. Du weißt ja schon, daß Du w/einer Bedarfsgemeinschaft mit Deinem Partner (sein Einkommen wird dann mit-angerechnet) kein Alg II bekommst, daher würde ich Dir dringend raten, wenn Du eine Arbeit findest (auch wenn Du nicht so gut verdienst wie früher) sie auch anzunehmen. Denn dann kommt nicht das Problem, daß DU kein Alg II bekommst und ohne Kranken- und Pflege- und ohne Rentenversicherung dastehst und die privat zahlen mußt. Denn in Deutschland besteht seit einigen Jahren Krankenversicherungspflicht.  Nur bei Heirat und wenn Dein Partner in der gesetzlichen Krankenkasse wäre, gäbe es die kostenfreie Familienmitversicherung.

Wenn Du wieder Arbeit hast, kannst Du ja trotzdem weiter nach einem besser bezahlten Job suchen, aber Du hast nicht den Riesenstreß mit Krankenkasse selber zahlen und stehst nicht ohne Einkommen da. Ich wünsche Dir, daß Du bald eine gute und anständig bezahlte Arbeit findest - momentan ist der Arbeitsmarkt - grade für Fachkräfte - sehr gut. 

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Hallo Mar81, wenn Deine Mutter die 45 Jahre (reine Arbeitszeiten) schon jetzt voll hast und nun noch Zeiten der Arbeitslosigkeit dazu kommen, kann sie schon diese "SpezialRente" von Frau Nahles mit 63 Jahren + x nehmen, hier zählen nur die Arbeitslosigkeitszeiten unmittelbar vor der Rente NICHT zu den 45 Arbeitsjahren dazu.

Bitte noch beachten, Deine Mutter dürfte Jahrgang 1955 sein, hier gibt es die Rente 63 mit Abschlag erst etwas verspätet und zwar mit 63 Jahren und 6 Monaten. Denn diese 63er Altersgrenze galt nur für den Jahrgang 1951 und 1952, die späteren Jahrgänge ab 1953 werden langsam wieder auf 65 Jahre angehoben, was dann wieder ab dem Jahrgang 1964 der schon vorher geltenden Rechtslage entspricht (Rente mit 65 Jahren, statt 67 Jahren, wenn man 45 Arbeitsjahre hat).

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Hallo Sonne1965,

erst mal muß man, wenn man in ein Pflegeheim kommt, selber zahlen, das heißt Deine Rente, Deine Leistungen aus der (gesetzlichen) Pflegeversicherung werden dafür hergenommen. Reicht das (wie es vorkommen kann) nicht aus, wirst Du (so vorhanden) aus Deinem Vermögen (Depot, Bargeld, Sparkonten, Immobilien usw.) den Rest zahlen müssen. Wenn das nicht ausreicht, kannst Du beim Sozialamt einen Antrag stellen.

Unterhalt würde nur von den Eltern und von den Kindern gefordert, keine Sorge Deine Neffen und Nichten müssen nicht zahlen.

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Hallo vitamine1407, wer 45 Jahre lang immer das Durchschnittsentgelt eines deutschen Versicherten erzielt, hat so rund 1300 Euro Bruttorente. Davon gehen dann aber noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. 

Außerdem beachten: jemand der 1957 geboren ist, kann diese neue (ich nenne sie immer "Nahles-Rente") Rente mit 45 Berufsjahren gar nicht mehr mit 63 Jahren nehmen, sondern er ist wieder in der Anhebung drin und kann sie dann erst mit 63 Jahren und 10 Monate nehmen. Ich habe diese "Nahles-Rente" eh nie so recht verstanden, denn es sollte die Rente mit 63 Jahre ohne Abzug sein, für Leute die 45 Jahre gearbeitet haben, aber eben nur für die paar Jahrgänge die bei der letzten Wahl in dem Alter waren, so kommt es einem vor. Denn schon Versicherte des Jahrganges 1953 und jünger können schon nicht mehr mit 63 in Rente gehen, sondern später. Anscheinend sind 45 Arbeitsjahre von den Versicherten 1953 und jünger nicht mehr so "wertvoll" wie die der Versicherten Jahrgang 1951 und 1952. Es ist irgendwie verrückt. 

Mit Abschlag ginge natürlich Rente 63 schon, aber dann müßte er 10,5 % Rentenabzug hinnehmen (das wäre dann die Altersrente für langjährig Versicherte. 

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Hallo Rentin,

wenn Du schon 2 Jahre Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur bekommen hast, dürfte Dein Anspruch dort weitestgehend ausgeschöpft sein (schau einfach den Bewilligungsbescheid nochmal an). Wenn der Anspruch schon ausgelaufen ist, hast Du aktuell auch keinen Anspruch auf Krankengeld.

Ich würde Dir dann raten, schnellstmöglich einen Antrag beim Jobcenter auf Arbeitslosengeld II  zu stellen, allerdings geht dies nur bei finanzieller Hilfebedüftigkeit und grds. Erwerbsfähigkeit (mind. 3 Stunden täglich). 

Evtl. könntest Du daneben, auch einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung stellen, evtl. können Sie Dir eine Umschulung oder einen Kurs anbieten. Ich wünsche Dir alles Gute. 

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Hallo Johnny93,

Arbeitslosengeld I bekommt man, wenn man den Anspruch (von den Versicherungszeiten hat) UND arbeitslos ist UND dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht. Damit verbunden ist natürlich die Absicht, wenn eine Stelle paßt, sie auch anzunehmen.

Wenn Du bei der Arbeitsagentur sagst, daß Du gar keine Arbeit suchst, sondern nur bis zum Beginn des Studiums finanziell abgesichert sein willst, dann werden Sie die Zahlung sofort und auch zu Recht beenden, denn dann fehlt es an der Grundvoraussetzung. 

Wenn Du allerdings eine Zwischenbeschäftigung bis zum Beginn Deines Studiums suchst, ist das völlig ok und Du bekämst Alg I weiter. 

Sollte es Dir gesundheitlich schlecht gehen (weil Du schriebst, Du brauchst dringend eine Pause), dann solltest Du mit Deinem Arzt reden, ob Du momentan überhaupt vermittlungsfähig bist, falls nicht, müßte er Dich krankschreiben, dann zahlt die Arbeitsagentur 6 Wochen weiter, danach die gesetzliche Krankenkasse.

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Hallo lilamietze,

Ihr wohnt seit 3 Jahren zusammen - und werdet daher vom Jobcenter längst als Bedarfsgemeinschaft gesehen. Das heißt sein Einkommen (sofern es mehr als sein Bedarf nach SGB II wäre) wird angerechnet. 

Wichtig ist auch: sein Mietanteil (da er Rentner ist) würde keinesfalls vom Jobcenter übernommen, er hätte daher 1/3 der Miete zu zahlen und Ihr 2/3. 

Ihr solltet aber beim Jobcenter die tatsächlichen Verhältnisse angeben, wenn Du dort noch als "wohnungslos" geführt wirst, wissen die wohl nichts von den offiziellen Mietkosten. Das Jobcenter braucht den Mietvertrag und die Nachweise übers Einkommen von Deinem Freund.

Evtl. könnte er (da die Rente nicht so hoch ist) noch selber einen Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung haben. 

Beachte auch: Dein Kind hat auch einen Anspruch auf Unterhalt gegen den Vater. 

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Hallo nine123, das Jobcenter prüft Deinen Alg-II-Antrag, ab Antragsdatum.

Wenn Du erwerbsfähig und finanziell hilfebedürftig bist (es gibt einen Vermögensfreibetrag), dann würdest Du Alg II bekommen.

Lohnzahlung werden in dem Monat angerechnet, wo sie Dir tatsächlich zufließen (daher immer Kontoauszug und Lohnabrechnung einreichen), auch hier gibt es einen Einkommensfreibetrag.

Mein Rat: halte Deinen Antrag aufrecht und laß das Jobcenter einfach ausrechnen, ob sich ein Anspruch ergibt. 

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Die gesetzliche Witwenrente von der Deutschen Rentenversicherung kann man sich nicht auf einmal auszahlen lassen, hier gibt es - außer bei Wiederheirat - keine Rentenabfindung, sondern eine ganz normale monatliche Zahlung der Hinterbliebenenrente. 

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Hallo sternwarte,

beim Unterhalt gibt es 2 Arten:

den finanziellen Unterhalt, durch die Zahlung vom Kindes-Unterhalt (je nach Einkommen und Alter der Kinder) -

oder den Naturalunterhalt, den der Elternteil gewährt, wo die Kinder wohnen, weil man ihnen Wohnung, Nahrung, Kleidung usw. gewährt.

Eine Umrechnung des Unterhaltsanspruches in Kinderbetreuung gibt es nicht, wäre aber auch eine Idee. 

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Hallo Ralf756,

da Du privat krankenversichert bist, nehme ich an, daß Du über der Beitragsbemessungsgrenze (also gut) verdienst und somit Deine Gattin wohl keinen Anspruch auf Hartz IV hat, wo sie krankenversichert wäre. Falls Du auch nicht selbständig bist und so privat versichert bist und auch in der Selbständigkeit (hoffentlich gut verdienst) dürfte kein Alg-II-Anspruch bestehen. Somit bleiben (evtl.) 3 Möglichkeiten:

1. Deine Frau stellt (Frist beachten) bei ihrer jetzigen gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf freiwillige Versicherung, hier gibt es einen Mindestbetrag und evt. wird ein Teil Deines Einkommens für die Beitragsberechnung herangezogen.

2. Sie versichert sich in der privaten Krankenkasse, dies sollte sie gut überlegen, könnte w/Alter und evtl. Vorerkrankungen auch nicht ganz billig sein.

3. Falls Du versicherungspflichtig beschäftigt bist und unter 55 J. alt bist, könntest Du versuchen, Dein Bruttogehalt unter die Bemessungsgrenze zu drücken (z. B. mit Direktversicherung) damit Du in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren kannst, dann wäre Deine Gattin kostenfrei familienmitversichert und die Kinder auch. Evtl. machst Du über Deine private KV eine Zusatzversicherung. 

Die Kinder können nicht bei Deiner Frau mitversichert werden, da sie -ohne Einkommen ist - und sie somit weniger als Du verdient, damit ich bei gemischten Krankenversicherung die Mitversicherung der Kinder in der ges. KV ausgeschlossen.

Ich hoffe, ich konnte Dir mit meinen Antworten weiterhelfen, Ihr seid in einer nicht ganz einfachen Lage. Und beachten Krankenversicherung ist Pflicht. 

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Hallo Wolfgang, mein Rat: ich würde vergleichen, wenn Deine Rente (mit evtl. Betriebsrente) höher ist, als das Arbeitslosengeld I, dann würde ich in die Altersrente (evtl. für Arbeitslose oder wenn Du 45 Jahre hast die Regelaltersrente oder die neue Rente mit 63 mit 45 Arbeitsjahren) nehmen. 

Sollte das Arbeitslosengeld aber höher sein, dann würde ich das Geld bei der Arbeitsagentur noch weiter beziehen, denn dann hast aktuell mehr Geld, außerdem werden noch weiter Beiträge in Deine Rentenversicherung gezahlt, so daß die spätere Altersrente noch steigt. 

Du kannst Dich auch bei einer der vielen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, Termin über die Rentenversicherung oder über die Gemeinde.  

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Hallo Micha52EU, ich kann Deine Frage bezüglich der Problematik Arbeitslosengeld-II-Bezug beantworten.

Riesterverträge sind "Hartz-IV-sicher", das heißt, das Vermögen, welches Deine Gattin in dem Riestervertrag angespart hat, wird beim Bezug von Arbeitslosengeld II nicht angerechnet. 

Ich wünsche Euch beiden alles Gute, vielleicht findet Deine Frau ja einen Job, bevor Ihr Hartz IV beantragen müßt.

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Hallo jowaku, bei der Einkommensgrenze der gesetzlichen Krankenkasse für die kostenlose Familienmitversicherung gilt der Betrag pur, Du darfst hier (leider) den steuerrechtlichen Freibetrag nicht abziehen. Wenn der Partner dann über der Grenze liegt, müßte er sich freiwillig absichern.

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