Hallo Sabine1956, die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn Erwerbsminderung vorliegt UND die Hinzuvrdienstgrenze eingehalten wird, bei einer vollen EM-Rente liegt die Grenze bei 450,00 Euro im Monat. Lagst Du drunter, würde ich mir erst mal keine Sorgen machen. Du hast ja sicher nicht regelmäßig 20 h die Woche gearbeitet, wäre es so, würde die Rentenversicherung natürlich an Überprüfung der Rente denken (sollen), ist ja klar, wer 20 h die Woche normal arbeiten kann, kann wohl kaum auf der anderen Seite volle EM-Rente bekommen, weil er nur tgl. unter 3 h arbeiten könnte.
Hallo wfwbinder, der Mann bekommt eine Witwerrente aus der deutschen Rentenversicherung, nehme ich an. Es gibt hier einen Einkommensfreibetrag, der bei ca. 720 Euro im Monat liegt, das ist aufs (fiktive) Netto gerechnet. Bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit werden (habe die Tabellen grade nicht greifbar) 30 - 40 % für Kosten, Steuern usw. abgezogen. Er hätte der Rentenversicherung das Einkommen melden sollen, das steht 1. im Witwerrentenbescheid und auch beim Rentenantrag wurde das Einkommen abgefragt. Ich würde ihm raten, auf jeden Fall mit der Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen und das Einkommen der letzten Jahre zu melden. Der Betrag, der über den 720 Euro liegt, wird zu 40 % angerechnet und um den Betrag wird dann die Witwenrente gekürzt, nehmen wir an fiktives Netto wäre bei ihm 800 Euro, dann läge er rund 80 Euro über dem Freibetrag, davon 40 % = 32 Euro, dann müßte er 32 Euro x X-Monate zurückzahlen. Ich hoffe, daß die Rückzahlung nicht zu üppig ist, aber er wird nicht darum herumkommen. Wenn er von der Rentenversicherung keinen Fragebogen bekommen hat und bei Antragstellung der Witwerrente kein Einkommen verschwiegen hat, gehe ich von KEINER Strafbarkeit aus.
Hallo stricht, wenn Dich der ausländische Arbeitgeber für diese Zeit in der ausländischen Rentenversicherung versichert hat (wäre wohl grds. schon möglich), dann hättest Du Beitragszeiten, Aber die Au-Pair Tätigkeit allein zählt nicht als Rentenzeit. Wenn Du die Kurse im College mehr als 20 h in der Woche und für längere Zeit besucht hättest, kannst Du versuchen, diese Zeit als Anrechnungszeit Schule anrechnen zu lassen, versuch das mal bei der DRV, die brauchen aber Nachweise. Ein FSJ oder ein Jahr bei der Entwicklungshilfe im Ausland würde schon zählen.
Hallo luna122, man sollte sich wirklich überlegen, ob es Sinn macht, vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II noch das wenige Geld das man hat "auf den Kopf" haut, denn es gibt natürlich Freibeträge an Einkommen, die man haben darf und das sind pro Lebensjahr 150 Euro, man haut daher vielleicht Geld auf den Kopf, was man gar nicht tun müßte. Und wichtig: natürlich prüft das Jobcenter die Kontoauszüge der letzten 6 Monate, und wenn sie drauf kommen, daß jemand Geld verprasst hat um an Alg II zu kommen, dann werden auf jeden Fall Sanktionen geprüft, dann könnte es schon Kürzungen geben, bevor man überhaupt in den Bezug von Alg II kommt. Überleg Dir doch -wenn Du schon Geld ausgeben willst - etwas sinnvolles z. B. einen Gebrauchtwagen oder Möbel kaufen, das würde Dir auch selber helfen, weil Du dann mobil wärst, ist gut für die Arbeitssuche.
Hallo Rentenablehnung, das Jobcenter richtet sich nach der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung - und wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, geht das Jobcenter eben von Deiner vollen Erwerbsfähigkeit aus. Wenn Dich Dein Arzt nun weiter arbeitsunfähig schreibt (und das nicht wegen einer aktuellen und akuten Erkrankung), dann wird Dein Arbeitsvermittler wohl annehmen, daß die Krankschreibung evtl. nicht ok ist, und so kann ich mir denken, daß das Jobcenter den Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur zur Klärung Deiner Arbeitsunfähigkeit einschalten wird.
Hallo Lohnbuchhaltung, die Klangschalentherapie ist etwas sehr Schönes, auch sehr entspannend, aber sie keineswegs medizinisch notwendig um ein Leiden zu behandeln, daher wird die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Hallo luna, wenn die Kinder nach 1992 geboren sind, dann bekommt man je Kind 3 Jahre Kindererziehungszeiten, hat man 2 Kinder, sind dies 6 Jahre Beitragszeiten, damit hat man einen Rentenanspruch, allerdings erst mit 65 J + x (wegen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre).
Hallo horsti57, es läuft so, wenn die Rente rückwirkend gezahlt wird, dann behält die Deutsche Rentenversicherung die Nachzahlung erst mal ein, weil sie abwartet ob nicht das Jobcenter eine Aufrechnung haben will, die Rentenversicherung weiß davon, da Du im Rentenantrag angeben mußt, ob Du zwischenzeitlich Alg I, Alg II oder andere Leistungen beziehst. Wenn das Jobcenter dann mit der Rentenversicherung abgerechnet hat und noch was bleibt, dann bekommst Du die restliche Rentennachzahlung. Das Jobcenter rechnet auf, da sie Dir vorher das Arbeitslosengeld II gezahlt haben und Dir stehen nicht 2 Leistungen für die gleiche Zeit zu.