Rentenabschlag 0,3% von was
Wenn der Rentenabschlag bei vorzeitiger Rente 0,3% pro Monat beträgt, wird er von welchem Betrag abgezogen: -Von der möglichen Rente bei normalem Renteneintritt z.B. 65 - oder von der Rente die gezahlt wird (Beispiel- Alterrente 65 Jahre, Eintritt 64J 11 M 0,3% von 65 oder von 64 J und 11 M)?
2 Antworten
Von deinem Rentenwert, den du bei Rentenanfang erreicht hast.
Beispiel:
Alter bei Rentenzahlungsbeginn 64 Jahre.
Bis dahin hast du 40 Rentenpunkte erreicht.
Normale Altersrente beginnt mit 65 Jahren + 9 Monaten.
Dann werden dir für 1 Jahr + 9 Mon. = 21 Monate Punkte abgezogen.
Das sind 21 * 0,3 % = 6,3 % Abzug.
Grundsätzlich wird die Rentenminderung nicht aus der errechneten Rente abgezogen, sondern aus den zum Zeitpunkt des Rentebeginns ermittelten Entgeltpunkten.
Dieses wird durch den Zugangsfaktor bestimmt.
Beantragst Du mit 65 Jahren eine Rente, dann beträgt dieser Zugangsfaktor 1,0!.
Bei vorzeitigen Anträgen ist dieser Faktor um 0,003 pro Monat zu mindern.