Rentenfalschberechnung Verjährungsfristen?

1 Antwort

Ja natürlich sollte man immer alle eingehenden Bescheide -gleich welcher Art - zeitnah überprüfen. Die Widerspruchsfristen sind ja meist sehr kurz. Das weisst Du aber auch, trotzdem ist das eine interessante Geschichte.

Hier bei der Rente gelten wohl 5 bzw. 4 Jahre. Da hat die Bekannte ja Glück gehabt.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.finanzen.de/news/jeder-zweite-rentenbescheid-falsch-bescheide-immer-ueberpruefen&ved=2ahUKEwjZyd-xnYzsAhXBwQIHHa5MC6oQFjABegQIDBAG&usg=AOvVaw0CA_WWTwcRF-WA32223dwM


hildefeuer 
Beitragsersteller
 28.09.2020, 19:45

Es war Witwenrente, keine Altersrente. Sie bezieht seit Jahrzenten eine Witwenrente. Diese wurde vor ca. 2 Jahren gesenkt via Bescheid. Was soll man da selbst prüfen? Man müste dagegen klagen und Anwälte bemühen, was ja Kosten verursacht. Das würde man nur mit vorhandener Rechtschutzversicherung machen. Selbst kann man da gar nix machen. Eine Bekannte, der davon Anfang des Jahres erzählt wurde, hatte schriftlich für die Dame um Überprüfung gebeten. Dabei kam die Nachzahlung heraus.

Andri123  28.09.2020, 19:55
@hildefeuer

Man musste ja offensichtlich nicht klagen und es wurde trotzdem nachgezahlt. Ich weiss jetzt nicht, was Du hier erreichen willst.

Alles ungerecht? Sollen wir jetzt alle anders wählen, um Gesetzesänderungen zu bewirken? Und was dann genau?