Mein Vermieter hat die Heizung abgestellt. Ich habe eine einstweilige Verfügung das er wieder anmachen muss. Wie setze ich das durch wenn er das nicht macht.?
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Die Art der Zwangsvollstreckung hängt davon ab, ob man das als nicht vertretbare Handlung oder als vertretbare Handlung ansieht:
Nicht vertretbare Handlungen, die niemand anderes als der Schuldner vornehmen kann, werden nach § 888 ZPO durch Zwangsgeldandrohung und Zwangsgeldfestsetzung erzwungen.
Bei vertretbaren Handlungen beauftragt man den Gerichtsvollzieher.
Ich habe im Augenblick leider keinen ZPO-Kommentar zur Hand, kann also nur meine Einschätzung abgeben. Ein Vermieter hätte eine Vielzahl von Möglichkeiten, den Betrieb der Heizung zu torpedieren. Letztlich ist das also eine unvertretbare Handlung. Ich würde also Zwangsgeld androhen lassen.