Reicht die Angabe Studienplatzsuhend für Kindergeld?

3 Antworten

Hier wird gleichzeitige Meldung bei der AfA als ausbildungssuchend empfohlen, was vierteljährliche Meldung impliziert.

https://www.nach-dem-abitur.de/wartesemester-kindergeld.html

Hieraus würde ich schlußfolgern, dass man sich regelmäßig um einen Studienplatz nachweislich bemühen muß, auch wenn längere Wartezeit nach der ersten Absage offensichtlich ist.

https://www.steuertipps.de/kinder-familie-ehe/kinder-familie/kindergeld-studienbewerbung-so-frueh-wie-moeglich


jut19 
Beitragsersteller
 04.05.2018, 02:02

Vielen dank für die Antwort. Im Antrag wurde studienplatzsuchend angegeben und Semesterweise Absagen hinzugefügt. Der Antrag wurde bisher nicht bestätigt, mit der Begründung er müsse sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Ich selbst bin in einer ähnlichen Situation wie er und habe den Anspruch behalten ohne mich arbeitslos melden zu müssen.

Hat er denn ein Kind, für das er Anspruch auf Kindergeld haben könnte?

Nur das ist doch wichtig für den Anspruch auf Kindergeld und nicht, womit er sich die Zeit vertreibt.


jut19 
Beitragsersteller
 04.05.2018, 01:58

In dem Falle ist die Frage ob seine Eltern weiterhin Anspruch haben^^ ich denke das geht aus der Frage mehr oder minder hervor.

EnnoWarMal  04.05.2018, 10:03
@jut19

Ist das jetzt ein Vorwurf, dass ich die Frage beantwortet habe?

jut19 
Beitragsersteller
 07.05.2018, 23:02
@EnnoWarMal

Nein, ich gehe nur davon aus, dass du meine Frage nicht in meinem Sinne interpretiert hast.

Ich muss damals nachweisen, dass ich mich um einen Ausbildungsplatz bemühe und beim Jobcenter zu einem Berufsberatungsgespräch gehen.