Reicht die Angabe Studienplatzsuhend für Kindergeld?
Ein Freund, 22 Jahre alt, hat 2016 Abi gemacht dann ein Jahr lang auf 450 Euro-Basis gearbeitet und hat sich dannach um ein Studium beworben und eine Absage bekommen. Hat er zu dem Zeitpunkt in dem er Studienplatzsuchend ist Anspruch auf Kindergeld?
3 Antworten
Hier wird gleichzeitige Meldung bei der AfA als ausbildungssuchend empfohlen, was vierteljährliche Meldung impliziert.
https://www.nach-dem-abitur.de/wartesemester-kindergeld.html
Hieraus würde ich schlußfolgern, dass man sich regelmäßig um einen Studienplatz nachweislich bemühen muß, auch wenn längere Wartezeit nach der ersten Absage offensichtlich ist.
Vielen dank für die Antwort. Im Antrag wurde studienplatzsuchend angegeben und Semesterweise Absagen hinzugefügt. Der Antrag wurde bisher nicht bestätigt, mit der Begründung er müsse sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Ich selbst bin in einer ähnlichen Situation wie er und habe den Anspruch behalten ohne mich arbeitslos melden zu müssen.
Hat er denn ein Kind, für das er Anspruch auf Kindergeld haben könnte?
Nur das ist doch wichtig für den Anspruch auf Kindergeld und nicht, womit er sich die Zeit vertreibt.
Nein, ich gehe nur davon aus, dass du meine Frage nicht in meinem Sinne interpretiert hast.
Ich muss damals nachweisen, dass ich mich um einen Ausbildungsplatz bemühe und beim Jobcenter zu einem Berufsberatungsgespräch gehen.
In dem Falle ist die Frage ob seine Eltern weiterhin Anspruch haben^^ ich denke das geht aus der Frage mehr oder minder hervor.