Kann mein Vater mich auf 450 Euro Basis einstellen?

2 Antworten

Hat Dein Vater noch einen Betrieb?

 Das betrifft hauptsächlich die Buchführung...

Das ist nämlich entscheidend für die Höhe der Abgaben.

Wenn die 450,- Euro überwiesen werden, ist der Nachweis geführt. Das, zusammen mit der Anmeldung bei der Knappschaft, macht die Sache Rund.

Welche Probleme der werte Kollege da sieht, kann ich nicht nachempfinden.

Nur es geht um die Höhe der abgaben. die sind, wenn Du ihm in seinem Betrieb hilfst ca. 32 %, wenn es für ihn privat in seinem Haushalt ist, nur weniger als die Hälfte.

Stichwort: Haushaltsscheckverfahren.


EnnoWarMal  06.08.2017, 07:05

Man sollte hier vielleicht über 460 statt 450 Euro nachdenken. Die Nebenkosten sind geringer, die zusätzliche Steuer kann sich der Kandidat zurückholen und die Rentenkasse wird etwas dicker.

Jedenfalls mache ich das so mit meiner Tochter.

viomey 
Beitragsersteller
 06.09.2017, 21:17
@EnnoWarMal

Hallo noch mal und danke für die Ratschläge. Ja, ich müsste ja eh über der 450 Euro Grenze liegen, wenn ich kranversichert sein möchte, nicht wahr? Gibt es irgendwo eine Vertragsvorlage im Netz? Bei Haushaltshilfe stoße ich immer nur auf Mini-Jobs.

Danke!

viomey 
Beitragsersteller
 11.09.2017, 18:07
@EnnoWarMal

Wir hatten auch über 460 Euro gesprochen, zumal ich ja bei 450 Euro gar nicht krankenversichert wäre. Wie peinlich, das habe ich gar nicht gewusst...bin wohl noch auf einem sehr alten Stand ;-). Habe 15 Jahre im Ausland gelebt... Aber es soll trotzdem ein kleiner Nebenjob bleiben...eine Hilfe für meinen Vater eben. Doch der Steuerberater behauptet, es sähe nach Betrug aus. So nach dem Motto: Kurz über der Grenze, um krankenversichert zu sein. Seufz, ich verstehe das nicht. Wir machen alles aus ehrlichen Gründen und werden ständig davor gewarnt, dass wir dann bestimmt eine Steuerprüfung bekommen... Warum bloß????? Natürlich möchte ich krankenversichert sein. Und soll mein Vater sich jetzt die Arbeit für mich aus den Fingern saugen, nur um nicht "betrügerisch" zu wirken? 

viomey 
Beitragsersteller
 06.08.2017, 00:13

Hallo wfwbinder und vielen Dank für die Antwort. Ja, er hat noch einen Betrieb. Das heißt, wie hoch wären dann seine Abgaben bei einem 450 Euro Job? Wenn ich dich richtig verstanden habe, in diesem Fall ca. 32%. Natürlich fallen auch Sachen wie Gartenarbeiten an, doch das hat dann ja eigentlich nichts mit dem Betrieb zu tun...oder läuft es trotzdem darüber? Verzeih mein Unwissen...ich habe von diesen Dingen wirklich keinen blassen Schimmer... :-(. Viele Grüße und nochmals danke!

wfwbinder  06.08.2017, 06:47
@viomey

Die abgaben, die man als Unternehmer für einen 450,- Euro Jobber zahlen muss, sind ca. 139,- Euro. 

Als Privatperson (damit die Privatleute ihre Jobber auch anmelden) ca. 68,- Euro. Es muss per Überweisung gezahlt werden.

Beim Betrieb sind das natürlich Betriebsausgaben, die den Gewinn mindern.

Bei Privatpersonen ist der Abzug nach § 35 a, Abs. 2 gegeben. Wäre in Eurem Beispiel 20 % von ca. 6.200,- Euro, 1.240,- Steuerermäßigung (die 20 % werden direkt von der Steuer abgezogen).

Im Betrieb wären es etwas über 7.000,- Betriebsausgaben und die Ersparnis nach dem individuellen Steuersatz.

 "da das Finanzamt hinter solchen Fällen immer Betrug wittert."

Die Familienmasche wäre z.B.: Selbstständige oder Freiberufler beschäftigen Familienangehörige zum Schein im eigenen Betrieb und setzen sämtliche Kosten aus dem Arbeitsverhältnis ab. 

Hier ist die Gestaltung entscheidend: Wer einen wie unter Fremden üblichen Vertrag vorlegen kann, befriedigt die Neugier der Beamten. 

Die Arbeiten müssen aber über die üblichen familiären Verpflichtungen hinausgehen.

 


Impact  05.08.2017, 22:05

Ein oft begangener Fehler (so kommt Gestaltungsmissbrauch auf und der Steuerzahler wird nicht geprellt) ist die Vorlage so eines Vertrages. Häufig geschieht dies bei Vermietung.

Viel wichtiger ist, dass dieser Vertrag auch wie unter Fremden üblich durchgeführt wird.

Primus  05.08.2017, 22:12
@Impact

Ich dachte, ich hätte es auch so formuliert.

Impact  05.08.2017, 23:23
@Primus

Nein, hast Du eben nicht.

Du sprichst von der Vorlage eines Vertrages.

Es geht aber um die Durchführung (sprich - Geld muss wie unter Fremden fliessen, Geld muss aus eigenen Mitteln stammen etc.)

Primus  05.08.2017, 23:48
@Impact

Wer einen wie unter Fremden üblichen Vertrag vorlegen kann, befriedigt die Neugier der Beamten. 

Impact  06.08.2017, 13:38
@Primus

Wer einen  Vertrag wie unter Fremden üblich durchführt (nicht vorlegt) !!

Impact  06.08.2017, 14:28
@Primus

Das glaube ich nicht.

Zur Veranschaulichung:

Ein stinkreiches Ehepaar mit zwei studierenden Kindern stellt eine sauteure Villa mit Einliegerwohnung für die Haushälterin hin. 

Und jetzt legt es dem Finanzamt einen Mietvertrag mit den Kindern vor, um einen angeblichen Verlust aus V+V geltend zu machen. Der wird enorm sein, da alleine die AfA in die Zehntausende geht. 

Dem Finanzamt aber passt das nicht, weil die Kinder die Miete gar nicht zahlen können (aus eigenen Mitteln). 

Ersparnis für den Steuerzahler in zwanzig Jahren:

ca. 1.000.000 €

Immer noch schläfrig?

viomey 
Beitragsersteller
 06.08.2017, 00:19

Danke Primus. Ich weiß zwar nicht, wie ein "wie unter Fremden üblicher Vertrag" aussieht, doch das wird sicherlich mein Vater wissen. Es handelt sich hauptsächlich um die Buchhaltung seines Betriebes, wird aber bestimmt auch mal Gartenarbeit sein. Wie ich oben schon bemerkte, frage ich mich hier halt, ob das beides trotzdem Teil des Vertrages sein kann und wie hoch dann die Abgaben wären. Die Anzahl der Stunden bzw. den Stundensatz kann er ja festlegen, wie er mag, oder?

Danke dir und viele Grüße!