Hat man bei einem Urlaubssemester noch Anspruch auf Kindergeld?
Ein Kommilitone von mir hat gesagt, dass er wegen seines Urlaubssemesters Ärger mit der Kindergeldstelle bekommen hat. Hat das Auswirkungen? Denn schließlich ist man ja immer noch Student und immatrikuliert. Hatte nämlich eigentlich auch vor mich während eines Praktikums beurlauben zu lassen.
3 Antworten
Das hängt von dem Grund für das Urlaubssemester ab. Siehe hier: http://www.studis-online.de/Studieren/urlaubssemester.php?seite=4 Hängt das Urlaubssemester mit der Ausbildung zusammen, also ist es wegen Auslandssemester, Praktikum etc. besteht in der Regel der Anspruch auf Kindergeld fort!
Was bedeutet denn "Ärger"? Gab es nun Kindergeld oder nicht? Wenn nein, mit welcher Begründung nicht? Abhängig ist dies natürlich davon, was er in dem Urlaubssemester gemacht hat.
Ja das kann in der Tat zu Problemen führen wenn während diesem Semester keine Tätigkeit stattfindet, die eng mit der Ausbildung verbunden ist. Dann kann der Anspruch auf Kindergeld für dieses Semester verloren gehen.