Ich kann die Arbeitszeit für eine Probearbeit in Rechnung stellen, was muss ich hier beachten?
Hallo Zusammen,
ich bin fest-angestellt, schaue mich aber derzeit um. Im Rahmen einer Probearbeit bei einer anderen Firma, wurde mir angeboten, dass ich die Arbeitszeit in Rechnung stellen darf.
Was muss ich hier als erstmaliger Rechnungssteller hier beachten? Was für eine Steuer muss ich angeben, oder muss ich überhaupt eine angeben?
Das wäre meine erste und womöglich auch erstmal letzte Rechnung die ich stellen werde, da ich nicht vorhabe Freiberufler zu werden. Daher bin ich ein wenig damit überfordert was genau zu beachten ist.
Hoffe auf Antworten.
Bis Bald!
3 Antworten
Wie hoch soll denn die Rechnung sein?
Bis 410 Euro musst du gar nichts beachten,keine Steuernummer, nichts. Die 410 Euro gelten aber für alle deine Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wwerden, zusammen.
Darüber hinaus musst du auf der Rechnung zwar immer noch nichts beachten, aber du musst wissen, dass ein Teil des Betrages einkommensteuerpflichtig ist.
Kommt dazu dann noch eine Umsatzsteuer
Nein.
bedeutet das für mich, dass ein Teil des Betrages einkommensteuerpflichtig ist?
Nein.
Allet jut.
hat jemand noch eine Idee?
Nein, die Ust musst du nicht ausweisen, da du keine Gesellschaft angemeldet hast, du giltst dann praktisch als Kleinunternehmer nach §19.
Was bedeutet das nun für mich? Muss ich also doch eine Ust angeben?
Nein, dem gamonwarmal war nach einer kleinen Chelmerei zumute, weil die Antwort von Christian so falsch war, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll mit Richtigstellung.
Du wirst durch die eine Rechnung nicht zum Unternehmer. Das hat nichts mit "Gesellschaft" oder § 19 zu tun.
Die Rechnung beträgt 320€. Kommt dazu dann noch eine Umsatzsteuer oder fällt diese Weg? Was bedeutet das für mich, dass ein Teil des Betrages einkommensteuerpflichtig ist?
Sorry wegen der vielen Fragen.