Kann ich dem Vermieter verlorengegangene Arbeitszeit in Rechnung stellen?
Hi zusammen,
folgende Situation: Mein Vermieter ist ausgewandert und ich muss ständig bei anstehenden Leckortungen und Reparaturen vor Ort in der Wohnung sein. Dass ihm die Schäden bereits vor meinem Einzug bekannt gewesen waren und er sich nicht darum gekümmert hat, lasse ich mal so stehen. Jedoch muss ich nun für jeden Handwerkerbesuch vor Ort sein und das hat mich jetzt schon eine Vormittage gekostet, die ich mir frei nehmen musste - den Nachbarn den Schlüssel zu überlassen ist keine Option.
Kann ich meinem Vermieter diese Arbeitszeit in Rechnung stellen? Eigentlich ist das ja sein Verantwortungsbereich?
Viele Grüße,
Lehmann
1 Antwort
Warum ist das sein Verantwortungsbereich? Der Vermieter beauftragt den Handwerker, aber die Wohnung öffnen muss dann schon der Mieter.
Oder was genau denkst du würde anders laufen wenn der Vermieter in D wohnen würde. Einen Schlüssel für deine Wohnung hätte er dann trotzdem nicht und du müsstest dem Handwerker auch aufschließen.
Tja, das ist der Grund, warum man einen Vertrag mit einer HV schließt.
Damit DIE sich darum kümmern, nicht der Vermieter!
Und alles andere ist pers. Pech und man kann hierfür niemanden Schadensersatzpflichtig machen.
Demnächst willst Du dann auch Schadensersatz haben, wenn Du Dir Möbel bestellst und zu Hause auf die Spedition warten musst, oder wie 😜😁😎
Nö, von den Möbeln hab ich ja was. Ob der Schaden repariert wird oder nicht, ist mir persönlich vollkommen egal - die Nachbarn untendrunter haben das Problem ;)
Du siehst es falsch, dass es irgendwas ändern würde, wenn der Vermieter nebenan wohnt (es ist nicht seine Sache und er darf weniger als jeder andere in deine Räume!) und du siehst es falsch, dass er die Reparatur des Schadens an dich weiter gibt.
Wegen eines Schadens im Haus, für den ein Handwerker (in welchem Zeitraum?) mehrfach kommt, kannst du weder von ihm verlangen, dass er in die Wohnung einzieht noch kannst du verlangen, dass er sie leer stehen lässt.
Der Schaden, den du beschreibst, steht einer Vermietung ganz einfach nicht im Wege und dass es dich trifft, die Handwerker rein zu lassen, ist enfach persönliches Pech, das jedem hätte passieren können. Es hätte viel, viel schlimmer kommen können.
Tut mir leid, aber du bist Besitzer einer Wohnung und hast dich darum zu kümmern, dass wer rein kann wenn wer rein muss. Der Vermieter hat einen ganz anderen Job!
Naja, wenn dem Vermieter ein Schaden schon vor der Vermietung bekannt war und die Wohnung leer stand, hatte er vielleicht auch einfach keine Lust auf eine "Leckortung" unter seiner Aufsicht. Wofür er Personal zur Beaufsichtigung hätte bezahlen müssen. Dann lieber neu vermieten, mit dem Mangel, und der neue Mieter macht das schon.
Das wäre unfair, aber löst vielleicht auch nicht unmittelbar einen Schadensersatzanspruch aus.
Genau so ist das leider der Fall. Der Vermieter meinte anfangs noch "lass niemanden in die Wohnung! Die wollen alle nur Ärger machen!", weil er genau wusste was los war. Für den letzten Termin habe ich mir wieder frei nehmen müssen; dieser wurde dann seitens der Handwerker spontan abgesagt. Ich finde es enorm dreist und unfair, dass man mich darauf sitzen lassen möchte und ich mich nach deren Terminen zu richten haben soll.
Die Beauftragung übernimmt die Hausverwaltung, der Vermieter macht (leider) gar nichts. Ich finde es nur ziemlich unverschämt, dass der Vermieter die Reparatur von zuvor schon bekannten Schäden jetzt an mich weitergibt.