Übungsleiterpauschale als Vertrag und/oder Rechnung?
Hallo,
ich bin nebenberuflich Selbstständig in einer freiberuflichen Tätigkeit.
Ich stelle in der Regel für meine Tätigkeit Rechnungen als Kleinunternehmen aus.
Nun frage ich mich, ob ich für einen einzelnen Auftrag die Übungsleiterpauschale beanspruchen kann, auch wenn es sich um die gleiche Art von Tätigkeit handelt für die ich sonst Rechnungen ausstelle.
In der Regel wird die ÜLP ja über Verträge abgerechnet. Was wenn der Auftragsgeber keinen Vertrag schließen möchte oder zusätzlich eine Rechnung haben möchte?
Kann ich auf einer Rechnung die ÜLP ausweisen? Was muss ich da beachten?
Muss ich den § 19 UStG aus meiner üblichen Rechnung streichen und mit dem §3 Nr. 26 EStG ersetzen?
Wenn ich hier auf dem Holzweg bin, freue ich mich über Links zum Nachlesen oder Kommentare.
1 Antwort
Ich stelle in der Regel für meine Tätigkeit Rechnungen als Kleinunternehmen aus.
und wie, wenn die Regel durchbrochen wird?
Nun frage ich mich, ob ich für einen einzelnen Auftrag die Übungsleiterpauschale beanspruchen kann, auch wenn es sich um die gleiche Art von Tätigkeit handelt für die ich sonst Rechnungen ausstelle.
Wo liegt denn der Unterschied zu sonst? Auftraggeber? Um welche Tätigkeit handelt es sich denn überhaupt.
Der Fall erscheint mir seltsam.
Die Übungsleiterpauschale ist übrigens auch dazu übungsleitern das sammeln von Betriebsausgaben zu sparen. Das aber machst Du ja in der Freiberuflichkeit.