Rechnung Norwegen?
Liebe Profis,
ich kann einen Korrektur-Auftrag aus dem Nicht-EU-Land Norwegen bekommen. Mein Kunde wäre eine ganz kleine Firma, die ihre Vertriebstätigkeit nach Deutschland ausweiten möchte.
Ich arbeite selbstständig (keine Kleinunternehmerregelung) und bin in Deutschland ansässig. Angenommen, ich verlange 1 € pro Stunde Arbeitszeit. Ich meine gelesen zu haben, dass in diesem Fall die norwegische MsSt. auf der Rechnung stehen muss.
Den angenommenen 1 €/h netto möchte ich für diesen Auftrag auf jeden Fall bekommen. Was muss ich bei der Rechnungsstellung beachten, damit das Finanzamt und ich glücklich damit sind? Es ist das erste Mal ;o)
Herzlichen Dank für eine versierte Antwort
Isi
1 Antwort
Hier gelten die Regeln für Drittländer, da Norwegen ein Nicht-EU-Land ist..
Deine Leistung ist in Deutschland "nicht steuerbar", d.h. es fällt keine Umsatzbesteuerung in Deutschland an.
Die korrekte Rechnungsstellung ist demnach (für Dein Beispiel) ohne Ansatz von MWST:
xxx Stunden zu 1 € = xxx €
Und das wars schon.
Zu dem Thema insgesamt gibt es eine sehr ausführliche Erklärung der IHK Rhein-Neckar:
https://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/steuerrecht/umsatz/Steugrenzdienst/938896