Rechnungsstellung an Minderjährige?
Hallo,
kann man als Firma eine Rechnung auf einen Minderjährigen (z.B.15 Jahre alt) austellen, oder darf dieser lediglich in der Leistungsbeschreibung auftauchen und die Rechnung geht dann z.B. an die Erziehungsberechtigten.
2 Antworten
Die Frage der Geschäftsfähigkeit ist relevant für den Abschluß eines Vertrags. Besteht jedoch ein Vertrag, kann auch eine Rechnung auf einen Leistungsempfänger, der ein drei Monate altes Baby ist, ausgestellt werden. Ein typisches Beispiel sind Arztrechnungen.
Die Verpflichtung, die Rechnung zu begleichen, besteht bei dem Vertragspartner, d.h. in diesem Fall dann den Erziehungsberechtigten, wenn der Empfänger selbst den Betrag nicht aufbringen kann/will.
Du solltest Deine Rechnung daher auf den Vertragspartner ausstellen. War dies von Anfang an ein Elternteil, dann geht an diese Person die Rechnung mit Ausweisung eines Leistungsempfängers. War dies das minderjährige Kind, so ergeht die Rechnung an das Kind - wohlwissend, dass mit Zustandekommen des Vertrags die Verpflichtung zur Begleichung der Rechnung dann ggf. auf die Eltern zurückfällt.
Weiß die Firma in diesem speziellen Fall von dem Alter des Kunden ❓
Dann würde ich meinen, nur in Höhe vom Taschengeld Paragraf, es sei denn es lag das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten bei Auftragsannahme vor.
Ja, das ist bekannt.