Forderung einer Sex-Dating Seite an meinen 13-jährigen Sohn?
Hallo Ihr Lieben,
Mitte März flatterte uns eine Rechnung der Firma "Sexy Date" über Euro 500,- ins Haus, adressiert an meinen 13-jährigen Sohn. Es wurde hier ein Mitgliedsbeitrag für 11 Monate in Rechnung gestellt. Mein Sohn wusste von nichts. Angeblich wurde über einen SMS Link mit dem Smartphone meines Sohnes das Abo abgeschlossen, teilte uns die Firma mit. Ich widersprach der Forderung mit der Begründung, dass diese an meinen minderjährigen 13-jährigen Sohn gestellt wurde und dass ich dieser nicht nachträglich einwilligen werde. Laut § 110 BGB Taschengeldparagraph sei mein Sohn nicht befugt derartige Geschäfte zu tätigen. Auch war wohl ein Vertragsabschluss hier nicht erkennbar. Meine Antwort erfolgte per Einschreiben Einwurf.
Anfang April kam dann eine Mahnung der Firma "Sexy Date". Es wurde nicht auf mein Schreiben eingegangen und darauf hingewiesen, dass die Forderung an ein Inkassobüro weitergeleitet wird, sollte die Zahlung nicht erfolgen. Ich verfasste nochmals ein Schreiben , in dem ich die Forderung zurückwies, ebenfalls per Einschreiben/Rückschein.
Nun kam ein Schreiben des Inkassobüros "Inkasso von Morgen", das sehr unseriös wirkt. Die Unterschrift des Rechtsanwaltes ist aufgedruckt. Ein Businessmann, breit grinsend, ist abgebildet und ein Vergleichsangebot ist auch mit dabei.
Wie formuliere ich nun am besten ein Antwortschreiben, damit ich endlich Ruhe habe :) Ich bedanke mich im voraus schon herzlich für die Antworten.
Viele Grüße
Tina
3 Antworten
Ich würde da gar nicht mehr drauf antworten da das offensichtlich keinen Erfolg hat.
Wenn ein Mahnbescheid zugestellt wird muss allerdings Widerspruch eingelegt werden.
Wie formuliere ich nun am besten ein Antwortschreiben, damit ich endlich Ruhe habe
Deine Ruhe bekommst Du am ehesten, wenn Du erst einmal gar nicht weiter reagierst - warte ab, ob sich dieses Inkosso wirklich erdreistet gegenüber Deinem Sohn das gerichtliche Mahnverfahren zu eröffnen .
Sollte Euch doch ein Mahnbescheid erreichen - so müsst ihr diesem , mit Verweis auf die versandten Widersprüche ,als Erziehungsberechtigte innerhalb der vorgegebenen 14-tägigen Frist widersprechen .
wilees und Lobber haben es bereits korrekt beschreiben. Wiedersprochen hast du oft genug, jetzt kannst du alle weiteren Schreiben von Inkassobüros und (angeblichen?) Rechtsanwälten getrost ignorieren. Erst einen Mahnbescheid vom Gericht musst du unbedingt innerhalb der 14-tägigen Frist widersprechen.
Die werden vermutlich darauf verweisen, dass der Minderjährige ein falsches Alter angegeben hat. Aber ja, das wäre eine Möglichkeit.
das zu Kontrollieren ist aber ihre Aufgabe. An der Diskotür einfach nur nach dem Alter fragen reicht auch nicht.
Bin aber kein Rechtsexperte
Das ist noch nichts o ganz ausdiskutiert. Die Alternative ist, dass grundsätzlich Namen, Adressen und Geburtsdaten gesammelt und überprüft werden. Zugang zu Pornoseiten nur noch gegen Identifizierung per Personalausweis?
Für eine Straftat müsste hier erst mal Vorsatz vorliegen. Der dürfte zu bezweifeln und kaum zu beweisen sein. Die Frage ist, welche Schutzmechanismen vorhanden sind und ob die vom Gericht als dem Grunde nach wirksam eingestuft werden. Damit dürften auch die Besonderheiten des Internets entsprechend zu berücksichtigen sein. Letzten Endes lassen sich alle Kontrollmechanismen irgendwie austricksen. Selbst wenn dem Unternehmen schuldhafte Nachlässigkeiten anzulasten sein sollten, dürfte das maximal in den OWI-Bereich gehen.
Man könnte auch den Spieß umdrehen. Anzeige erstatten, weil sie Minderjährigen Zugang zu pornographischen Inhalten ermöglichen.