Rechnungsstellung an ein Drittland (In diesem Fall Seychellen)?

1 Antwort

Findesrt Du das nicht etwas widersprüchlich?

 Dies lief über einen in Deutschland ansässigen Vertriebspartner, der auf den Seychellen lebt. 

Wer ist denn der Kunde? Dieser Vertriebspartner, oder ein ein Unternehmen auf den Saychellen?

Wo hat der Vertriebspartner seinen Sitz? die Betriebsstätte, für die Du tätig warst?

Entscheidend ist in Deinem Fall der Ort der sonstigen Leistung. § 3 a UStG.

Deine Fotos sind bestimmt künstlerisch wertvoll, aber vermutlich keine Kunst im Sinne des § 3 a Abs. 3 Nr. 3 a. Deshlab gelten die allgemeinen Bestimmungen des § 3 a abs. 1 und der Ort der sonstigen Leistung, die für einen Unternehmer erbracht wird, richtet sich nach dem sitz des Unternehmens, oder der Betriebsstätte, für die die Leitung erbracht wird.

Also, für wen, mit welchem Sitz hast Du die Leistung erbracht.

Ist der in Deutschland Honorar + USt, ist der auf den Seychellen, ohne USt.

Im Übrigen alle Angaben wie auf jeder anderen Rechnung auch.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Saschhu 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 09:36

Vielen Dank für die schnelle und detaillierte Antwort.

In der Tat ist es vermutlich etwas irreführend formuliert.

Die Firma hat ihren Sitz auf den Seychellen. Ich wurde lediglich von einem deutschen beauftragt für die Firma auf den Seychellen Fotos zu schießen. 

Das heißt ich stelle keine USt. aus? Muss ich hierfür irgendeine andere Vorgehensweise für das Finanzamt berücksichtigen?

wfwbinder  24.08.2017, 09:58
@Saschhu

Du brauchst, um nachzuweisen, dass das Unternehmen auf den Seychellen sitzt, eine Kopie des Handelsregisterauszugs, oder der Gewerbeanmeldung, oder was die dort haben. Seychellen sind ja ein Offshore-Gesellschaften Paradies. Also werden die diese Dinge parat haben.