Räumpflicht auf einem Grund der zum einen mit Geh- und Fahrtrechtbelegt
Räumpflicht auf einem Grund der zum einen mit Geh- und Fahrtrechtbelegt ist aber auch Teil eines vermieteten Hauses als Gehweg dient.
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Konstellation: Eine Stichstraße auf einem privat Grund mit Geh- und Fahrtrecht für zwei Parteien. Diese Stichstraße ist aber in der Gebrauchsweite des Geh- und Fahrtrechtes auch als Gehweg für ein weiteres angrenzendes Haus gepflastert. Der Briefkasten des angrenzenden Hauses ist gleich am Anfang der Stichstraße, das Gartentor ist erst am Ende der Stichstraße. Die Mieter des angrenzenden Hauses sind laut Mietvertrag zur Räum- und Streupflicht verpflichtet. Der Mieter hat aufgrund der ‚geographischen‘ Situation auch ein reges Interesse, dass dieser Gehweg in der Stichstraße geräumt ist, damit seine behinderte Frau auch gefahrlos hier gehen kann. Nachdem der gepflasterte Gehweg aber Teil des Geh- und Fahrrechtes ist (alleine schon aufgrund der grundbuchverankerten Durchfahrtsbreite), wird er auch immer wieder befahren, obwohl es Fahrzeugtechnisch (Breite der verwendeten Fahrzeuge) gar nicht notwendig ist. Damit wird der Schnee fest gefahren und das Räumen wird deutlich erschwert. Die beiden Parteien, die das Geh-und Fahrtrecht innehaben, zeigen keinerlei Rücksicht, keinerlei Räum- und Streupflicht. Ich würde mir wünschen, dass Sie mir sagen, ob es eine Handhabe gibt die beiden Parteien, die das Geh- Und Fahrtrecht haben, dazu zu verpflichten auch den gepflasterten Gehweg (der ja Teil des Geh- und Fahrtrechtes ist) zu räumen? Dabei ist festzustellen, dass dieser Weg, der einzige ist, der auch zu Ihren Briefkästen und Haustüren führt. Oder kann man die Grundbucheintragung in der Bereite ändern, reduzieren, den gepflasterten Gehweg mit Polder abgrenzen, so dass ein überfahren verhindert wird? Vielen Dank
5 Antworten
Wenn ich es richtig verstehe, ist die Stichstraße keine öffentliche Straße sondern auf privatem Grund und Boden und alle Regelungen sind durch den Grundbucheintrag geregelt.
Die Streupflichtliegt per Mietvertrag für den Gehweg bei den Mietern des Hauses.
Aus eigener Erfahrung weis ich, dass so ein Wegerecht entweder ebenfalls mit Räum- und streupflcihten verbunden ist, oder eben nicht. Aber irgend jemand müßte für den Fahrweg die Pflichten haben.
DAs aufstellen von Pollern (Polder ist ein eingedeichtes niedrig gelegenes Gebiet an der Küste), ist so ohne weiteres nicht möglich.
Gehört die Fahrtfläche der Person, die auch der Haus gehört bei dem der Mieter die Streupflicht hat?
Dann wäre die Person der erste Ansprechpartner. Die müßte die Streu- und Räumpflicht für den Fahrweg gegen die Fahrwegberechtigten durchsetzen, oder selbst dafür sorgen.
Der wäre auch als einziger berechtigt dort die Poller aufzustellen. Wobei ich nciht weis, ob das die beste Idee ist.
Oder mit dem Grundstückeigener udn allen Anliegern ein gemeinsames Gespräch zu führen.
Besser eine Verhandlungslösung, schließlich sind die deutschen Gerichte schon sehr mit Nachbaschaftstreitigkeitn belastet.
Ob das Ordnungsamt einschreitet, weis ich nicht so recht, schließlich ist es privater Grund und die sind nur für öffentliche FLächen zuständig.
Oder kann man die Grundbucheintragung in der Bereite ändern, reduzieren, den gepflasterten Gehweg mit Polder abgrenzen, so dass ein überfahren verhindert wird?
Dass ein Grundbucheintrag als Straßensperre wirken könnte, wäre mir neu. Dieser Logik zufolge müßte es dann auch keine Straftaten geben können da diese gesetzlich verboten sind.
Und im übrigen: Die Verletzung der Räum- und Streupflicht interessiert regelmäßig auch das Ordnungsamt. Also schwärze die schlamperten Nachbarn da an. Herzliches Beileid im übrigen, dass Dich solche Probleme plagen: Hier bei mir zu Haus ist in diesem Winter noch keine Schneeflocke gefallen und ich könnte mich daran gewöhnen.
Es ist absurd wie viele Menschen die angebliche Raumpflicht beschäftigt. Bevor Du nun darüber nachdenkst Grundbucheinträge, Grundstücke neu zu vermessen würde man doch das naheiegenste tun: Entweder man räumt gar nicht mehr oder man überträgt das Schneeräumen auf einen externen Dienstleister. Dazu schließt man eine Versicherung ab damit man aus der Haftung frei ist. Es ist doch klar, wenn ein Weg und ein Wegerecht da ist, werden Fahrzeuge die diesen Weg benutzen die gesamte Wegfläche nutzen. Auch der Müllwagen oder UPS könnte dort reinrangieren und den Weg kaputt fahren und den Schnee festfahren zu jeder Tages- und Nachzeit.
Ich würde mir wünschen, dass Sie mir sagen, ob es eine Handhabe gibt die beiden Parteien, die das Geh- Und Fahrtrecht haben, dazu zu verpflichten auch den gepflasterten Gehweg (der ja Teil des Geh- und Fahrtrechtes ist) zu räumen?
Nicht jeder gepflasterte Gehweg einer Stichstrasse ist öffentlich, und nur da hätte das Ordnungsamt eine Handhabe, die kommunalen Regelungen des Winterdienstes bei den Eigentümerm durchzusetzen.
Und die besteht keinesfalls nur in Räumung, auch abstumpfende Mittel (Sand, Split) auszubringen wären ausreichend.
G imager761
Typischer Nachbarschaftsstreit. Die Regelungen zur Verkehrssicherung , und auch zur Räumpflicht, gelten nur auf öffentlichem Grund, nicht aber auf privatem Grund.
Wenn im Grundbuch kein Wegerecht für die dritte Partei eingetragen sein sollte, was zu erwarten ist, gibt es keine Möglichkeit die Grundstückseigentümer auf eine Räumpflicht festzulegen - wenn diese also nicht bei Eis und Schnee räumen, ist das formal in Ordnung, egal ob du das als rücksichtslos empfindest.
Aber !!! Kommt jemand bei Eis und Schnee zu Schaden, dürfte sehr wohl ein zivilrechtlicher Anspruch entstehen - leider nicht ganz einfach zu bewerten. Das wäre dann der typische Fall, wo man ohne Klage vor einem Zivilgericht auf seinem Schaden sitzen bleibt.