Schneeräumen für Nachbarn, wer zahlt bei Unfall?

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...bei der Schneeräumung durch den Nachbarn handelt es sich um eine Gefälligkeitshandlung. War die Schneeräumung nicht ausreichend, so dass eine Person stürzte und ein Mitverschulden des Grundstücksanliegers wegen unzureichender Schneeräumung festgestellt wird, haftet der Grundstücksanlieger...

Der Nachbar wäre nur dann mit in der Pflicht, wenn der Grundstücksanlieger ihm den offiziellen Auftrag erteilt und seine Verpflichtung auf ihn übertragen hätte.....

Wurde der Schneeräumpflicht genügt, hat der Gestürzte gegen den Grundstücksanlieger keinen Anspruch...Da hilft ihm nur die Krankenkasse und ggf. seine eigene Unfallversicherung...