Be- und Entladen auf Gehweg/ Strafzettel rechtens?
Hallo,
mein Freund hat zum Be- und Entladen unseren Sprinter auf dem Gehweg vor unserer Haustür geparkt (Wir sind Mieter, Vater Vermieter/Besitzer des Hauses). Nun haben wir einen Strafzettel bekommen bzgl Behinderung der Fußgänger.
Gibt es eine Möglichkeit dem Bußgeld zu entgehen? Wir können ja beweisen, dass wir Anwohner sind und haben Zeugen dass das Fahrzeug wirklich nur kurz zum Entladen geparkt wurde.
Der direkte Nachbar verbietet leider das parken vor seinem Grundstück und wir hatten keine andere Möglichkeit.
Danke für die Antworten!
1 Antwort
Extra für diese Fälle kann man Sondergenehmigungen bei der Stadt für Umzüge beantragen.
Alternativ, wenn es so kurz ist, dass es sich nicht lohnt, einen Zettel mit Mobilnummer und der Erklärung, dass es nur für be-/Entladen ist, unter die Scheibe legen.
Der von Ordnungsamt ist ja nicht in Hellseherei geschult.
Die Kassen mancher Komunen sind klamm und das kann durchaus dazu führen, dass der Ermessensspielraum der Mitarbeiter vom Ordnungsamt eingeschränkt wird. Zudem ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Gehwegen nur gestattet, wenn es durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen wird. Mich stört in diesem Zusammenhandgnur, dass man generell auf Gehwegen abgestellte Motorräder duldet.
Das kann dem netten Mann vom Ordnngsamt auch niemand verübeln. ;-)
Nun haben wir schon des öfteren auf dem Gehweg be- und entladen und es gab nie Beschwerden. Zumal wir ja nach wenigen Minuten das Auto auch wieder weggefahren haben und der Gehweg trotzdem begangen werden konnte. Der Mensch ist nunmal leider Gewohnheitstier.
Nichtsdestotrotz bleibt die Frage offen wie man nun im Nachhinein verfahren kann. Hinterher ist man eben immer schlauer.