Onlyfans und Bestfans - Einnahme-Überschuss-Rechnung?
Guten Tag zusammen,
meine erste Einnahme-Überschuss-Rechnung steht an und ich habe fragen.
- Onlyfans hat seinen Sitz in den USA und überweißt den Betrag abzüglich der Provision. Ist das Umsatzsteuerfrei oder nicht?
- Bestfans hat seinen Sitz in Deutschland und überweißt den Betrag abzüglich MwSt. und Provision. Wie gehe ich hier vor?
- Welche Sachkonten muss ich für diese Buchungen angeben?
1 Antwort
Onlyfans hat seinen Sitz in den USA und überweißt den Betrag abzüglich der Provision. Ist das Umsatzsteuerfrei oder nicht?
Ja.
Bestfans hat seinen Sitz in Deutschland und überweißt den Betrag abzüglich MwSt. und Provision. Wie gehe ich hier vor?
Teile denen mit, dass Du eine (Umsatz-)Steurnummer hast und für die Regelbesteuerung optierst. Dann zahlen die auch die Umsatzsteuer aus.
Welche Sachkonten muss ich für diese Buchungen angeben?
Wenn Du einnahmen und Ausgaben in einem Buchhaltungsprogramm buchst, din es erlöse Umsatzsteuerfrei Drittland, Erlöse Umsatzsteuerpflichtig.
Die Umsatzsteur wird austomatisch gebaucht.
Dann das Kostenkonto für Provisionen, wobei bei dem deutschen anbieter die Umsatzsteur aus seiner Abrechnung als Vorsteur abgezogen werden kann.
Natürlich auch Deine anderen Kosten (Internet, Computer usw.) enthalten Umsatzsteur, die als Vorsteuer abgezogen werden kann.
Ich habe mich als Kleinunternehmen angemeldet. Spielt das eine Rolle?
Das spielt eine Rolle, es war ein Fehler wie Du siehst, denn Du bekommst weniger Geld.
Muss ich dann nicht das Konto Erlöse Kleinunternehmer nutzen?
Wenn Du bei Kleinunternehmer bleibst, ja, aber für die Umsätze Ausland natürlich nicht, denn Kleinunternehmer gilt nur für Umsätze im Inland.
Eine Anschaffung gab es. Einen Laptop, diesen muss ich ja über 3 Jahre abschreiben wenn ich es richtig weiß.
Du weißt es nicht richtig. Im Zuge der Coronamaßnahmen wurde das Gesetz geändert. Computer dürfen sofort abgeschrieben werden.
Hättest Du nicht die Kleinunternehmerregelung würde dU die Umsatzsteuer aus dem Kauf zurück bekommen.
Wer hat Dir nur die Quatsch mit Kleinunternehmer bei Deinem Unternehmen geraten?
Ein Steuerberater hatte mir dazu geraten. Ändern kann ich das nicht mehr?
Abgegeben hab ich sie noch nicht nein. Ich musste beim FA nur eine Schätzung machen.
Ja habe ich. Aber auch das ich weniger als 2.000€ Umsatz p.a. erwarte
Möglichwer Weise hat er die Dinge falsch verstanden, oder nicht genug zurück gefragt.
Bei der Bemerkung "Arbeit auf Internetportal, eines in den USA" müsste eigentlich jeder automatisch sagen, das Regelbesteurung besser ist.
Frage mal bei dem deutschen Portal nach, ob Sie nachzahlen, wenn Du denen nachweist, dass Du mit USt-ID Regelbesteuerer bist. Sonst müssten wir rechnen, was mehr ist, die Kosten für den Laptop, oder die Einnahmen vom deutschen Portal.
Ich habe mich als Kleinunternehmen angemeldet. Spielt das eine Rolle?
Muss ich dann nicht das Konto Erlöse Kleinunternehmer nutzen?
Eine Anschaffung gab es. Einen Laptop, diesen muss ich ja über 3 Jahre abschreiben wenn ich es richtig weiß.