Privatinsolvenz aufgrund eines insolventen Einzelunternehmens in Deutschland und gleichzeitig Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH?

3 Antworten

Privatinsolvenz aufgrund eines insolventen Einzelunternehmens in Deutschland und gleichzeitig Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH?

Dann kann in die Geschäftsanteile der GmbH reingepfändet werden. Die Gesellschaftsanteile können verkauft bzw. zwangsversteigert werden, aus den Erlösen können dann die Insolvenzforderungen bedient werden. Grundsätzlich ist auch eine Liquidation (Auflösung / Zerschlagung) der GmbH denkbar, wobei dann die einzelnen Vermögensbestandteile der GmbH verwertet werden. Das ist aber in der Regel nicht das vorrangige Ziel, da eine Zerschlagung in der Regel nur einen Bruchteil des Verkaufswertes einbringt, jedenfalls wenn es sich um ein gesundes und intaktes Unternehmen handelt.

Wenn eine Person eine Privatinsolvenz in Deutschland aufgrund eines insolventen Einzelunternehmens durchführt
  1. Dann wird dessen VErmögen verwertet.
gleichzeitig Alleingesellschafter / Geschäftsführer einer seperaten GmbH ist, die schon länger besteht, was passiert dann mit der GmbH

2.Somit werden auch seine GmbH Anteile verwertet. Also wird der Insoilvenzverwalter versuchen die zu verkaufen. Gelingt es nicht, könnte er die GmbH liquidieren, um den Vermögenswert zu realisieren. Es ist ein schwieriges Feld, denn er darf natürlich kein Vermögen vernichten. Das Amtsgericht könnte die GmbH Anteile arrestieren. Wenn das Unternehmen erfolgreich läuft wäre es auch möglich die Ausschüttungen für die Insolvenz zu verwenden.

Umsätze der GmbH für die Insolvenzmasse verwerten?

Natürlich nicht denn die braucht die GmbH ja für den Geschäftsbetrieb.

Oder kann der Insolvenzverwalter ausschließlich die Gewinnausschüttungen und die Gehälter an den Alleingesellschafter für die Insolvenzmasse verwenden?

Ja, soweit das Gehalt des Geschäftsführers nicht zu gering ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

hhsdljw 
Beitragsersteller
 23.10.2023, 22:46

Vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort!

Eine kurze Rückfrage: Wenn der Insolvenzverwalter sich in die GmbH einschaltet, in welcher die insolvente Person Alleingesellschafter ist, welche Aufgaben übernimmt der Insolvenzverwalter dann und übernimmt er das "Ruder" der Geschäftsleitung, indem er geschäftsinterne Prozesse, wie Einkauf / Verkauf und Überweisungen wie Gehälter übernimmt und tritt er mit Kunden in Kontakt und reguliert er dabei das Auftragsvolumen etc.?

Wenn das Unternehmen einigermaßen erfolgreich läuft und es sich beispielsweise um einen Handelsbetrieb handelt, wie wären dann die Auswirkungen, wenn es relativ hohe Umsätze gibt, jedoch kein Anlagevermögen vorhanden ist, welches verwertet werden könnte und es sich dabei ausschließlich um Streckengeschäfte ohne Warenlager handelt?

Sorry für die genaue Frageformulierung, es handelt sich dabei um eine spezifische Fallbearbeitung ;)

wfwbinder  24.10.2023, 13:46
@hhsdljw

Ich soll nun also Deine Hausarbeit lösen?

  1. In solchen Fällen entscheidet ein Richter was zu tun ist.
  2. Wenn es so ist, dass dies Unternehmen vernünftig arbeitet udn Erträge erwirtschaftet, wird der Insolvenzverwalter es (vermutlich) laufen lassen.