Arbeitgeber insolvent - "feindliche Übernahme" sinnvoll
Hallo!
Ich bin Pflegedienstleiterin eines insolventen Pflegedienstes und an der Übernahme des Betriebes interessiert. Es gibt allerdings bereits mehrere externe Übernahme-Interessenten. Der Insolvenzverwalter hat es natürlich auf ein hohes Übernahmeangebot abgesehen. Allerdings würden nach derzeitigem Stand der Dinge die meisten Mitarbeiter mit mir ziehen, wenn ich ein eigenes Unernehmen gründen würde, ebenso die nur an kurze Verträge gebundenen Patienten. Ich würde den Laden also "feindlich übernehmen", nicht klassisch aus der Insolvenzmasse erwerben. Was muss ich beachten, gibt es da rechtliche Fallen? Wie soll ich mich gegenüber dem Insolvenzverwalter verhalten? Würde der Restwert ders Unternehmens nicht rapide sinken, wenn der Plan meiner Unternehmensgründung bekannt würde? Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich? Wäre toll ...
MFG
3 Antworten
Erst mal danke für Eure Antworten. Das mag naiv sein, aber das war mir gar nicht so klar, dass das nicht erlaub ist, Kunden und Mitarbeiter als Unternehmer vom Ex-Arbeitsgeber abzuwerben. Wie konkret lautet da der "Straftatbestand"? Zum Unternehmenswert: Ich bin davon ausgegangen, dass eine Entwicklung hin zur Kündigung von Mitarbeitern im alten Unternehmen und Gründung eines neuen Unternehmens dazu führen würde, dass das insolvente Unternehmen an Substanz und damit an Wert verliert. Es handelt sich übrigens um einen vglw. kleinen Pflegedienst, der bei Kündigung weniger Vollzeitkräfte einen signifikanten Teil seiner Kapazität verliert. Moralische Probleme habe ich übrigens in Anbetracht vieler Dinge, die sich zugetragen haben, nicht im Geringsten. Dass einige Mitarbeiter mit mir ziehen würden, unterstreicht dies nur. Die Patienten hätten durch den Wechsel keinerlei Nachteile. Wäre schön, wenn sich die gtbasket oder domosthenes noch mal melden würden. Danke nochmal!
Zunächst ist das einmal ein Vertragsbruch des bestehenden Arbeitsvertrages und das kann neben arbeitsrechtlichen Maßnahmen auch einen Schadensersatzanspruch des insolventen Unternehmens begründen.
Für den Patienten könnte es eine Vertrauensbruch bedeuten - inwieweit hier eine strafrechtliche Konsequenz zu ziehen wäre, ist nicht ganz so einfach. Zumindestens wenn der Patient einen neuen vertrag unterschreibt und sich nicht aufgeklärt fühlt, wird es schon bedenklich.
Hallo,
über dieses Thema würde ich mich gerne mit Ihnen unterhalten wenn noch aktuell. Kontakt über ecw@rm-finanz.org
mfg C. Wolff