Muss ich das Pflegegeld dem Insolvenzverwalter melden?
Hallo,
mir wurde vor ein paar Tagen ein Pflegegeld zugebilligt. Ich bin in Privatinsolvenz. Muss ich das dem Insolvenzverwalter melden, obwohl es eigentlich keine Einnahmen sind, sondern von mir an meine mich pflegenden Verwandten weitergeleitet wird(ist auch der Sinn der Sache). Die gleiche Frage gilt auch für das bayerische Landespflegegeld, das ich 1x jährlich erhalte.
Danke für Eure Antworten!
2 Antworten
Pflegegeld von der GKV ist unproblematisch, zur Bewertung des bayrischen Landespflegegeldes weiss ich nichts.
Jedenfalls schadet es ja nicht, das mal zu melden. Damit hast Du Deinen Pflichten genüge getan und der IV könnte ja evtl. auch einfach die geltenden Vorschriften beachten. Vielleicht rechnet er diese Gelder ja von sich aus nicht an.
Hallo,
ich denke auch, angeben solltest du diese 1000,- € Landespflegegeld ebenfalls, es bleibt dir ohnehin erhalten.
........" Das Landespflegegeld kann nicht abgetreten, vererbt oder gepfändet werden. Es steht dem Pflegebedürftigen persönlich zu. Es kann damit auch nicht z. B. bei einem laufenden Insolvenzverfahren als Teil der Insolvenzmasse berücksichtigt werden.".....
Nachzulesen hier:
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/landespflegegeld/