privat pkw dienstliche nutzung parkgebühren
Meine Frau ist per Arbeitsvertrag verpflichtet ihren privaten PKW dienstlich zu nutzen. Der Arbeitsplatz ist in der Innenstadt. Deshalb hat meine Frau einen Parkplatz in der Nähe angemietet. Sind die Parkplatzkosten in diesem Fall steuerlich absetzbar?
1 Antwort
Nur wenn sie einen Grad der Behinderung von mind. 50 plus Merkzeichen G oder aG aufweist oder ansonsten mind. 70 hat.
Allgemein sind die Parkplatzkosten für das Abstellen des PKW am Arbeitsplatz oder Zuhause mit der Entfernungspauschale abgegolten.
Parkplatzkosten anlässlich einer dienstlich veranlassten Fahrt können als Werbungskosten angesetzt werden, soweit sie nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden.