Privaten Sextreff in der eigenen Wohnung gegen '' Taschengeld ''?
Müssen hier Steuern gezahlt werden ( Kontaktanzeige Internet ), wenn dies nur nebenbei gemacht wird und gelegentlich. Wenn die Dame einen normalen Hauptjob hat - was heißt : ist nicht gewerblich, sondern privat? Macht sich der Freier / die Prostituierte in irgendeiner Form strafbar?
4 Antworten
Na ja, dass eine Frau einen Freund hat, der sie regelmäßig besucht und ihr mal Geld schenkt, damit sie sich das heißbegehrte Kleid kaufen kann, ist eines.
Aber wenn sie zwei, oder drei solche Freunde hat, dann ist es ihre Privatsache und sie muss ggf. aufpassen, dass die sich nicht zufällig vor ihrer Tür treffen.
Aber spätestens beim zweiten, oder dritten wird sie sich fragen lassen müssen, ob die private Freundschaft so eng ist, dass sie sich auch mit ihm treffen würde, wenn er keine Geldgeschenke mitbringen würde.
Ich bin hier ja schon mehrfach kritisiert worden, weil ich gelegentlich mit Witzen antworte. Trotzdem einen, der zum Thema passt.
Zwei Frauen sitzen zusammen im Flieger, zu einem Wochenendtripp. in der Reihe davor ein Mann.
Die eine der Frauen fragt die Freundin: "Was ich schon immer fragen wollte, Du bist immer so toll angezogen und hast so eine hübsche Wohnung, wie machst Du das? Ich kann mir das nicht leisten"
Ach, ich habe einen Freund. Der besucht mich zweimal die Woche über Nacht, zahlt die Wohnung und gibt mir 1.000,- Euro im Monat in bar. Mach Du das doch auch."
"Mir zahlt doch keiner ne Wohnung für 1.000,- und legt noch 1.000,- drauf."
"Dann nimm doch zwei a 1.000,-, oder vier a 500,-"
Dreht der Mann sich um und sagt, "ich schlaf jetzt ne Runde, wenn sie bei 50,- Euro die Nummer sind, können sie mich wecken."
Schon die Bezahlung dafür macht aus einem privaten "Spaß" eine gewerbliche Tätigkeit.
Weiß der Vermieter eigentlich davon? Umnutzung einer Wohnung zu gewerblichen Zwecken ohne Genehmigung durch den Vermieter ist Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
Ich weiß nicht, die Dame sagt auf meine Frage machen sie dies gewerblich : Nein ist Privat
Lies Dir einmal das Prostituiertenschutzgesetz durch, dann weißt Du, was alles zu beachten ist. Auch gelegentlich kann gewerblich sein und fällt dann bei Bezahlung - auch wenn als privat tituliert - unter den Begriff Schwarzarbeit
Das was die Dame da macht ist gewerblich mit allen daraus sich ergebenden Konsequenzen, selbst wenn die Dame sich mit Geschenken ihre Dienste bezahlen läßt
OK - Angenommen es ist ein gebrauchter Fernseher als Geschenk - wie soll das versteuert werden? so 20 % vom Bildschirm wegnehmen xD
Naiver geht es nicht mehr. Auch gebrauchte Waren haben einen Zeitwert; aus diesem Wert berechnet sich die Steuer.
Steuerrechtlich relativ simpel:
Egal, wie man den Lohn bezeichnet, ob als Taschengeld oder sonstwie, es ist eine Einnahme, die der Herr / die Damen als Gegenleistung haben will, mit dem Hintergedanken, damit Gewinn zu machen.
Der Mensch wird selbständig tätig und wenn er es mehr als einmal macht, bzw. auch schon, wenn er sich darauf vorbereitet, sind wir bei der Nachhaltigkeit.
Die Schaltung der Kontaktanzeige ist die Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr und somit ist man steuerrechtlich bei Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Danke, die Dame schreibt : Ist nicht gewerblich sondern privat?
Das heißt nur, dass die Dame keine Ahnung hat. Evtl. ist es auch geschicktes Marketing. Die ganzen "Kontaktanzeigen"- und "Treff-" Portale, etc. sprechen immer von Amateuren oder Hobbyhuren, von privat zu privat.
Es soll der Kundschaft vermitteln, dass man eben nicht zu einer Prostituierten geht, sondern derjenige macht das aus "eigenem Spaß" und erwarte lediglich eine "kleine Aufmerksamkeit" in monetärer Form.
Wobei das Taschengeld für eine Std. meist das dreifache ist, was die Damen im Laufhaus für eine Std. erhalten.
Vermutlich sind über 90% der Privattreffs, etc. gewerblich tätig.
Für den Kunden ist aber lediglich wichtig, wie der Anbieter ihm gegenüber auftritt.
Wann ist es denn '' Privat '' ? Heißt Privat keine Sozialabgaben / Steuern ??