Zählt 450€ Job bei Kindergeldzuschlag als Einkommen?
Hallo,ich habe eine Frage.
Bei der Beantragung von Kindergeldzuschlag wird nach dem Einkommen gefragt.
Zählt ein 450€ Job als Zweitjob als Einkommen?
Danke für eure Antworten.
3 Antworten
Ich finde die Frage nicht unberechtigt, denn Minijobs haben ja oft eine Sonderrolle, z.B. müssen diese nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Beim Kinderzuschlag werden sie aber angerechnet.
Und übrigens gibt man immer alles an und die Behörde entscheidet dann über Anrechnung etc.. Wenn es im Formular keine gesonderte Zeile für Minijobs gibt, kannst Du das ja in einem gesonderten Anschreiben verdeutlichen.
Ja, natürlich. Du erhältst Geld, also ist es ein Einkommen.
Als was sollten die 450 Euro denn Deiner Meinung nach zählen wenn nicht als Einkommen???