Schlechte Erfahrungen mit PayPlus GmbH Würselen?
Hallo, habe mich hier eben etwas umgesehen und mitbekommem das wir nicht die einzigen sind, die mit dem o.g. Unternehmen schlechte Erfahrungen gemacht haben.
Meine Lebensgefährtin hat bei VivoCards ein Kredit, incl. Mastercard beantragt. Daraufhin kam etwa 14 Tage später eine Benachrichtigung der Post zwecks Nachnahme von € 98,90 welche sie auch bezahlte. Mich machte der Absender, Platin Card Service Ltd. Stationsplein 8-K, 6221 BT Maastrich, NL , sowie die im Briefkopf enthaltende Adresse Plus Cards Ltd, 20-22 Wenlock Road, London N1 7GU, UK stutzig, Der Brief enthielt die Rechnung über den Betrag, sowie einen Voucher von Credify.me und Schufaheld.com. Wir haben uns bei credify.me mit den Logindaten angemeldet und wurden auf eine Seite weitergeleitet, auf der sie ihre persönliche Mastercard gestalten und unterschreiben konnte.
Nach etwa 5 Tagen, ehielt sie eine E-Mail von PayPlus, mit der Aufforderung, weitere € 34.90 zu bezahlen, angeblich die erste Jahresgebühr, welche verbilligt ist.
Ich nahm sofort Kontakt mit dem Support von PayPlus über das angebotene Hilfe Portal auf und fragte was diese Rechnung zu bedeuten hat, da in dem Nachnahmebetrag alle Kosten(Karte+Jahresgebühr) enthalten waren. Auf eine Andwort warten wir heute noch.
2 Antworten
Hallo,
den Vertrag umgehend
n a c h w e i s l i c h ‼️
kündigen/Mastercard (nachweislich) zurück schicken ☝️
vielen dank, haben wir schon gemacht und eine card haben wir noch nicht erhalten
Wieso informiert man sich nicht vorher?! Dann fällt man auch nicht auf so offensichtlichen Betrug rein. Aber vielleicht lernt ihr ja daraus...
Wurdet ihr über ein Widerrufsrecht belehrt? Wenn ja, habt ihr ein Problem.
Vertrag trotzdem widerrufen und vorsorglich ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt (also in 10 Jahren oder so) kündigen. Hilfsweise schon mal den Vertragsabschluss wegen Täuschung/Irrtum anfechten.
Die Widerrufsfrist beginnt erst, nachdem ihr über ein Widerrufsrecht belehrt wurdet. Also Vertragsabschluss mit Zustellnachweis widerrufen. Hilfsweise Anfechtung des Vertrages aufgrund von § 119 BGB / § 123 BGB erklären.
Das bereits bezahlte Geld werdet ihr ziemlich sicher nicht wiederbekommen. Aber wenn ihr nichts tut, zahlt ihr möglicherweise noch mal ein paar hundert Euro.
vielen dank für deine antwort. aber zum thema widerruf ist mir bzw. uns nichts bekannt. habe diesbezüglich noch mal alle unterlagen durchgesehen. es steht nirgends geschrieben was mit widerruf zu tun hat.