Polizei Einstellungsablehnung wegen Ermittlungsverfahren?
Hallo zusammen,
vor ein paar Jahren habe ich einen Hitlergruss gemacht, dagegen wurde ermittelt und das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Ich habe dieses Jahr das Auswahlverfahren bei der Polizei sehr gut durchlaufen, nun kam ein Ablehnungsbescheid - gegen diesen wurde schon Widerspruch eingelegt.
Weiss eventuell jemand wie die Chancen stehen?
Ablehnungsbescheid aufgrund von Zweifel am Charakter.
6 Antworten
Wer einen Hiltergruss macht, hat bei der Polizei nicht zu suchen.
Da Du diesen angeblich gemacht hast, weil Du auf Deinen Trainer gehört hast, beweist erst Recht, dass Du für den Polizeidienst charakterlich nicht geeignet bist.
Wer nämlich dafür geeignet ist, hört gar nicht erst auf irgendjemanden und macht diesen dann erst Recht nicht!!!
nun kam ein Ablehnungsbescheid - gegen diesen wurde schon Widerspruch eingelegt.
Gab es eine Begründung für die Ablehnung? Wie wurde der Widerspruch begründet?
Und wie wurde der Widerspruch begründet? Erzähle doch bitte die ganze Geschichte.
Ich war 17 Jahre alt und habe auf meinen Trainer gehört .. ich habe auf keinen Fall diese gesinnung !!
Was konkret ist denn vorgefallen?
Die Chancen sind abhängig von:
Alter damals
Alter heute
Art und Wortlaut der Begründung des Einspruchs.
Wenn Du klar machen kannst, dass die damalige Tat z. B. auf einer Wette beruhte, Du minderjährigenr Schülerr warst usw. dann kann es klappen.
wenn du den Gruß wegen deiner Gesinnung gemacht hast, dann hast du nichts im Polizeidienst zu suchen.
Ich war 17 Jahre alt und habe auf meinen Trainer gehört .. ich habe auf keinen Fall diese gesinnung !!
sorry, aber man kann sich nunmal nicht überall reinklagen! das ist eine auswahlentscheidung und geht nach dem prinzip der bestenauslese. im bereich der charakterlichten eignung besteht einiges an ermessensspielraum. wenn 50 leute genommen werden und 50 von denen noch nie irgendwo auffällig geworden sind und auch in der vorstellung überzeugen konnten, du aber der 51. bist, dann ist es einfach dumm gelaufen und du hast pech gehabt, leider.
du hast keinen rechtsanspruch darauf, irgendwo genommen zu werden, nur weil irgendein verfahren mal gegen dich eingestellt wurde. die verfolgung von straftaten und personalauswahlverfahren sind nunmal zwei verschiedene paar schuhe.
Aufgrund Zweifel an dem Charakter