POLIZEI BEWERBUNG?
Ich würde mich fürs nächste jahr bei der Polizei im gehobenen Dienst bewerben.
Nun zu meiner Frage.
Man sollte währenddessen kein laufendes Ermittlungsverfahren haben und abgesehen davon bereits eingestellte Verfahren o.ä. in der Bewerbung angeben.
Ich hatte in meiner jungend jedoch zwei Ermittlungsverfahren laufen die problemlos eingestellt worden sind. Der Grund hierfür war Erschleichen von Leistungen. Im Führungszeugnis steht nichts davon und wie schon erwähnt wurde ich nicht verurteilt die Verfahren wurden eingestellt.
Könnte man mich trotzdem noch ganz einfach aus dem Auswahlverfahren ausschließen ??
vielen dank im voraus
4 Antworten
Wegen zweimal Erschleichen von Leistungen wird man dich nicht ausschließen. Jugenddelinquenz ist "normal" und wird daher auch im gewissen Rahmen toleriert.
Wie schon andere erwähnten: Sport insb. Ausdauer versagen aktuell viele. Also fang an zweimal die Woche zu laufen und geh davon aus, dass es relativ anspruchsvoll wird.
Hallo,
Dem nachfolgenden Link zu entnehmen: " Nichts ist unmöglich " 🤔
......dennoch - ganz so skeptisch brauchst du wohl nicht sein ☝️ die derzeitige Situation in Deutschland, könnte bestimmte "Vergehen" aus dem Jugendalter, die das Auswahlverfahren vor Jahren noch einen negativen Ausgang bescheinigten, mittlerweile eine etwas moderatere Auswahl erfordern.
👋
naja... die Ermittlungsverfahren mal außenvor...
Durchfallquote liegt bei 60 % und danach beim sportmarathon fallen auch viele durch...
Schon beim Auswahlverfahren fallen viele durch und dann beim Einstellungstest