Ladendiebstahl - Welche Strafe?
Ich wurde zum zweiten mal beim Klauen erwischt. Beim ersten mal lag der Wert der Sachen bei ca 50€ und diesmal unter 10€. Das erste Verfahren wurde eingestellt, da es eine Mutprobe war und habe dafür keine Strafe bekommen. Beim zweiten mal muss ich jedoch sicherlich mit einer Strafe rechnen und ich frage mich, ob es sich dabei eher um eine Geldstrafe handelt oder Sozialstunden und wie viele? Ich bin 16 Jahre alt.
Außerdem bin ich weggelaufen und habe versucht den Ladendetektiv loszuwerden, währenddessen hat er die Polizei angerufen und mich dann festgehalten. Hat es Einfluss auf die Strafe?
1 Antwort
mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wurde das Verfahren beim ersten Diebstahl nicht "eingestellt, da es eine Mutprobe war". Die Vorschrift, die einen Freifahrtschein für Mutproben einräumt, ist mir jedenfalls nicht bekannt.
Du bist Wiederholungstäter(in). In deinem Alter wirst du mit Sozialstunden rechnen, da der Gesetzgeber hier noch hofft, dass diese erzieherische Maßnahme bei dir besser fruchtet. Hoffentlich ist da Hopfen und Malz noch nicht verloren.