Pflicht zum Quittieren des Empfangs einer Lohnabrechnung?
Hallo!
Ich soll meine letzte Lohnabrechnung beim früheren AG persönlich abholen und den Empfang per Unterschrift bestätigen.
Die Gewerbeordnung sagt allerdings: "Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen."
Ich bin zu den Bürozeiten dieses früheren AG beim besten Willen nicht in der Stadt. Ich schlug einen frankierten Rückumschlag vor - abgelehnt.
Da ich bald umziehen werde, macht mir das echt Probleme.
Dazu gesagt sei, dass ich laut Aussage von ehemaligen Kollegen aus ebendieser Firma weiß, dass ich schon Glück habe, meinen letzten Lohn überhaupt (ohne Aufforderung durch Gericht o. ä.) zu bekommen.
Für mich ist es keine Frage, ob es sich um ein Machtspielchen handelt, denn das scheint mir klar. Aber gibt es eine Möglichkeit, meine Papiere zu bekommen, ohne eventuell (!!) erst in ein paar Monaten dort vorbei zu gehen?
Und kann man eine Unterschrift verlangen, die diese persönliche Vorsprache voraussetzt?
Es würde mich freuen, wenn das jemand weiß.
2 Antworten
Doppelte Fragen sind hier eigentlich unerwünscht!
https://www.finanzfrage.net/frage/lohnabrechnung-nur-gegen-unterschrift#comment-1209399
Und ich habe Dir das bereits beantwortet! Auch wenn die meisten AG das durchaus per Post versenden, MÜSSEN TUN DIESE DAS NICHT!
Es handelt sich hier um eine HOLSCHULD, keine Bringschuld.
Und das man sich eine Übergabe quittieren lässt, ist NICHTS ungewöhnliches, absolut normal!
"Holschuld keine Bringschuld
Der Arbeitnehmer muss also grundsätzlich die Arbeitspapiere bzw. Unterlagen beim Arbeitgeber abholen. Unabhängig der vorangestellten Grundsätze übersendet fast immer der Arbeitgeber diese Arbeitspapiere an den Arbeitnehmer auch wenn er – wie bereits ausgeführt – nicht dazu verpflichtet ist."
Und egal wie oft Du das nun noch fragen wirst, es wird eine Holschuld bleiben!
Bevollmächtige jemanden schriftlich dazu, dass diese Person das für dich abholen darf, dagegen sollte der AG nichts machen können!
Es gab dort durch Spesen und so regelmäßig Veränderungen, im letzten Monat erst recht. Kann man der ersten Frage von ihr entnehmen. Und es geht nicht nur um die Lohnabrechnung, was man auch der ersten Frage entnehmen.
Mein AG hat vor 3 Jahren ebenfalls auf digital umgestellt, die AN wurden aber gefragt. Die, die nicht wollten, bekommen nach wie vor die Abrechnung in Papierform.
Danke für deine Antwort. Ich hatte ja schon vorgeschlagen, einen frankierten Umschlag dorthin zu schicken, oder die Papiere per Mail mir der Funktion "Empfangsbestätigung" zu schicken - abgelehnt. Ich werde fragen, ob jemand anders vorbeikommen kann. Schade, dass das so geregelt ist. Was macht dann eigentlich jemand, der z. B. ins Ausland zieht, denke ich dabei.
Derjenige kümmert sich dann um die Unterlagen, bevor er wegzieht. Sofern er diese im Ausland überhaupt benötigt.
Und versenden, egal ob per Brief oder per Mail, ist Bringen, kein Holen, worauf sich der AG NICHT einlassen muss.
Ich schrieb ja schon, irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du deinen Ex-AG irgendwie und mit irgendwas verärgert hast.
Sonst würden die so für gewöhnlich nicht reagieren.
Ja, dieses Gefühl erwähntest Du bereits, aber bitte bleibe sachlich, denn ich habe hart und gut gearbeitet.
Außerdem habe ich aber auch nichts Unrechtes oder "nur" Dreistes getan, entgegen Deinem wie auch immer entstandenen Gefühl.
Hier etwas zu lesen dazu.
Es wird ein Urteil zitiert, wonach der AG die Unterlagen schicken muss, wenn der Mitarbeiter aus persönlichen Gründen daran gehindert ist, sie selbst abzuholen.
Die Frage wäre nur, wie Du das durchsetzen willst. Da wäre es wohl leichter, einen Bevollmächtigten zu finden.
Habe ich noch nie gehört. Nach der Kurzarbeit werde ich, zB., die Abrechnungen umstellen. Zwar bekommen sie ca. 70% der Belegschaft digital, aber ich bin zur Abrechnung in Papierform nur alle drei Monate, bzw. bei Veränderung verpflichtet.