Lohnabrechnung nur gegen Unterschrift?
Hallo!
Ich stecke in folgender Situation:
Ich habe eine Zeit lang für eine Firma gearbeitet, wo ich den letzten Monat nur noch zum Teil tätig war. Weil es sich um einen Job als Kraftfahrerin handelt, kamen immer Spesen und Zuschläge dazu.
Jetzt behauptet diese Firma, ich müsste persönlich vorbeikommen und den Empfang der Lohnabrechnung (+Versicherungsbescheigung) per Unterschrift quittieren. Da ich aber in den Fernverkehr gewechselt habe, bin ich zu deren Bürozeiten nicht in der Stadt.
Allerdings brauche ich die Papiere nicht erst in ein paar Monaten, falls sich das überhaupt mal ergeben könnte!
Würde es nicht (auch rein rechtlich) ausreichen, mir die Unterlagen per Mail mit Empfangsbestätigung zu schicken?
Einen frankierten Rückumschlag wollten sie schon nicht akzeptieren. :(
Danke schonmal für eure Antworten!
Klara Himmel
4 Antworten
Ich würde eine Bevollmächtigung schreiben , für eine Person die du gut kennst und gut auftreten kann . Also forsch und nichts gefallen lassen . Schick die in die Firma , der sollen sie dann deine Unterlagen aushändigen .
Dem Personalbüro kam aus mir schleierhaften Gründen nicht über die Lippen, dass es bei meinem persönlichen Erscheinen darum geht, meine Fahrerkarte (als Kraftfahrerin) auszulesen. Das per Unterschrift quittieren Müssen, dass ich eine Lohnbescheinigung entgegen nehme, ist völliger Quatsch und unter beschriebenen Umständen anders als hier behauptet ungewöhnlich.
Ich habe nach zig Versuchen irgendwann den Chef persönlich erreicht, mit dem ich also das erste Mal sprach. Er gab mir die scheinbare Möglichkeit, mit besagter Karte am Samstag zu erscheinen - wo allerdings keiner die Tür öffnete.
Dieser AG hat definitiv kriminelle Methoden! Ein klarer Fall für das Arbeitsgericht. Zum Glück kommt mir die Coronakrise in diesem Fall entgegen, da ich das nur online einleiten kann...
Kann es sein, dass das keine so ganz saubere Trennung war, Du deinen ehemaligen AG ein wenig geärgert/verärgert hast?
Denn normalerweise können und dürfen die das per Post versenden, müssen das aber nicht!
Aber die werden schon ihre Gründe haben, dass die nun entsprechend so reagieren.
Wenn die darauf bestehen, musst Du das wohl persönlich abholen. Du wirst ja wohl auch mal einen freien Tag zwischendurch haben, oder nicht?
"Holschuld keine Bringschuld
Der Arbeitnehmer muss also grundsätzlich die Arbeitspapiere bzw. Unterlagen beim Arbeitgeber abholen. Unabhängig der vorangestellten Grundsätze übersendet fast immer der Arbeitgeber diese Arbeitspapiere an den Arbeitnehmer auch wenn er – wie bereits ausgeführt – nicht dazu verpflichtet ist."
Selbst wenn der AG die Papiere schicken kann, aber nicht muss, wozu soll ich unterschreiben?
Du quittierst, was nicht besonders unüblich ist, den Empfang, nicht mehr, nicht weniger.
Nichts ungewöhnliches.
Sorry, aber ich habe wirklich nicht die Möglichkeit, die Papiere abzuholen; berücksichtige das bitte bei allem bösen Verdacht auf mein eigenes Verschulden.
Bei diesem Arbeitgeber habe ich, wie ich von Kollegen erfahren habe, Glück, dass ich meinen letzten Lohn nach meiner Kündigung überhaupt bekomme, das hat nicht viel mit mir zu tun.
Nein, ich habe eben nicht zwischendurch mal frei...